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Carsten Linnemann heizt Debatte um Verlängerung der Laufzeit von deutschen Kernkraftwerken an

Während seit heute die Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und Grünen begonnen haben, hat der Paderborner CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Linnemann die Debatte um eine Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke angeheizt. 
“Mit seinem Traum von der Renaissance der Kernenergie erweist sich Herr Linnemann nicht nur als energiepolitscher Geisterfahrer, sondern bricht nebenbei auch noch Versprechen, die er und die CDU/CSU vor der Wahl gegeben haben”, kommentiert Reiner Priggen, Vorsitzender des Landesverbands Erneuerbare Energien in Nordrhein-Westfalen (LEE NRW) den Vorstoß des CDU-Abgeordneten.

Der Ausstieg aus der Kernenergie wurde unter der Rot-Grünen-Regierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder beschlossen. Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima im Jahr 2011 wollte auch Nachfolgerin Angela Merkel einen Ausstieg aus der Kernenergie. Aus der Laufzeit-Verlängerung wurde wieder das Aus für die Atomkraft. 2022 soll endgültig Schluss sein.

Dem fatalen Eindruck, dass Atomkraft noch eine Rolle spielen könnte, ist die CDU/CSU im Wahlprogramm und im Energiepapier „Ein Turbo für die Erneuerbaren“ begegnet. Auch Friedrich Merz und Carsten Linnemann haben letztlich klargestellt: Das Aus für die Atomkraft ist politisch beschlossen – am Ausstieg wird nicht mehr gerüttelt.

Unmittelbar nach der Wahl schlägt Linnemann ganz andere Töne an: Bei der Versammlung der Jungen Union Ostwestfalen-Lippe am Wochenende hat der CDU-Bundestagsabgeordnete aus Paderborn sich laut Bericht des Westfalen-Blattes für eine Verlängerung der Laufzeiten von deutschen Kernkraftwerken ausgesprochen. Zudem fordert er eine neuerliche Debatte zum Thema CO2-Ausstoß.

Aus Linnemanns „Nein“ zur Atomkraft ist also nach der Wahl ein „Ja“ zur Laufzeit-Verlängerung geworden – das ist geradezu klassischer Wahlbetrug und sollte den Grünen bei den Sondierungen ein deutliches Warnsignal sein.

Nach Einigung in der Großen Koalition: Beim Windenergieausbau in OWL bleibt alles unklar

Der Kompromiss zwischen CDU/CSU und SPD zum Ausbau der Windenenergie wirft mehr Fragen auf als Antworten gegeben werden. Nach der Einigung der Großen Koalition ist vor allem weiter unklar, zu welchen Gebieten und Gebäuden in Zukunft ein Mindestabstand bis zu 1.000 Meter eingehalten werden muss. Laut Einigung soll das Sache der Bundesländer sein. „Viele Fragen bleiben unbeantwortet. Von Rechts- und Planungssicherheit kann weiterhin keine Rede sein“, so das Fazit von Jürgen Wrona, Vorsitzender des Regionalverbandes Ostwestfalen-Lippe im Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW).

Zwischen CDU/CSU und SPD hatte es Streit gegeben, ob für neue Windenergieanlagen ein Mindestabstand bis zu 1.000 Metern nur zu größeren Wohngebieten oder auch zu kleinen Siedlungen gelten soll. Diese Frage ist für OWL wegen der in weiten Teilen zergliederten Siedlungsstruktur von großer Bedeutung. Würde die Abstandsregel auch für Klein- und Splittersiedlungen gelten, wären in einigen Landkreisen kaum noch Flächen für einen Windenergieausbau verfügbar, so der LEE-Regionalverband OWL.

Die Große Koalition hat sich jetzt auf eine sog. „Länderöffnungsklausel“ im Baugesetzbuch verständigt. Danach kann jedes Bundesland über einen Mindestabstand bis zu 1.000 Metern selbst entscheiden. Es bleibt aber unklar, zu welchen Wohngebietstypen diese Abstände eingehalten werden müssen. Laut Bundeswirtschaftsministerium soll jedes Bundesland die Gebietstypen selbst festlegen können. Damit ist ein bundesweiter „Flickenteppich“ mit uneinheitlichen Gebietsregelungen und Abständen vorprogrammiert. Verhandlungsführer für die CDU bei der Einigung mit der SPD war der Paderborner Bundestagsabgeordnete Carsten Linnemann.  „Dass sich Linnemann für diesen unausgegorenen Kompromiss feiern lässt, ist angesichts der weiteren Unklarheiten absolut unangebracht“, so Daniel Saage, Vorstandsmitglied des LEE-Regionalverbandes OWL.

Die meisten Kommunen in OWL haben in ihren Flächennutzungsplänen bereits Gebiete für den Windenergieausbau und Mindestabstände zwischen 750 und 1.200 Metern zu Wohngebieten festgelegt. Bleiben diese Regelungen rechtsgültig oder müssen die OWL-Kommunen ihr Planungen an neue Abstandsvorgaben des Landes anpassen? Auch diese Frage bleibt vorerst unbeantwortet. Unklar ist ebenso, ob neue Abstandsregeln auf Landesebene auch für das Repowering – also für die Erneuerung alter Windparks – gelten sollen.

Die CDU/FDP-Regierungskoalition in Düsseldorf hat im Landesentwicklungsplan (LEP) aktuell ein 1.500-Meter-Abstandsgebot verankert. Mit der Einigung in der schwarz-roten Bundesregierung und der Änderung des Baugesetzbuches dürfte dieses Gebot demnächst vom Tisch sein. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die 1.500 Meter-Regelung jüngst in einem Urteil bereits verworfen. Es handele sich lediglich um eine „politische Willensbekundung“ zur Akzeptanzsteigerung, die rechtlich unbeachtlich ist, so das Gericht.

Die umstrittene Abstandsvorgabe aus Düsseldorf im LEP macht immerhin deutlich, wo die NRW-Landesregierung energiepolitisch steht. Während Windenergieanlagen nach Willen der CDU/FDP-Regierungskoalition einen 1.500-Meter-Abstand einhalten sollen, wird dem Steinkohlekraftwerk Datteln 4, das nur 600 Meter von der Wohnbebauung entfernt ist, der Genehmigungsweg geebnet. „Das ist ein klares Statement gegen Windenergie und für Kohlestrom“, kritisiert LEE-Regionalvorsitzender Jürgen Wrona die energiepolitische Ausrichtung der schwarz-gelben Landesregierung.