Gerichtsurteil zu Windprojekt in Borchen-Etteln: Guter Tag für Klimaschutz und Artenschutz
WestfalenWIND kritisiert Gerichtsschelte durch Borchens Bürgermeister Allerdissen
Das kurz nach Neujahr veröffentlichte Urteil des VG Minden zu den 4 von WestfalenWIND geplanten Windkraftanlagen bei Borchen-Etteln bestätigt: Windkraft und Artenschutz sind keine Gegensätze. Geschäftsführer Michael Obst bewertet das Urteil als „ein gutes Zeichen für Klima- und Artenschutz“.
Die von WestfalenWIND im Vorfeld vorgeschlagenen Abschaltzeiten für den Fall, dass in direkter Nähe zu den Anlagen Greifvögel nisten, waren vom Gericht übernommen worden. Das Verwaltungsgericht stellt in seinem Urteil fest, dass jegliche Kollisionsrisiken von Greifvögeln an den WEA durch die festgelegten Betriebsbeschränkungen damit ausgeschlossen seien. Auch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Paderborn hatte im Verfahren dann keine Probleme mit dem Artenschutz mehr gesehen.
„Also gefährden die Maschinen nicht den Artenschutz, sondern schützen sogar Arten, indem sie demnächst jedes Jahr künftig etwa 30 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom erzeugen können“, freut sich Obst.
Überhaupt sei auffällig, dass sich das Gericht in Minden auf seinen 45 Seiten Urteilsbegründung nur auf einer Seite dem Artenschutz widme. Hauptsächlich führe das VG auf, welche Fehler die Gemeinde Borchen bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes gemacht habe. Vor dem Hintergrund sei auch die öffentliche Gerichtsschelte von Borchens Bürgermister Allerdissen nicht zu verstehen. „Der Bürgermeister ist ja sogar vom Kreis Paderborn auf die Gefahr hingewiesen worden, dass der Flächennutzungsplan kippen könnte“, so WestfalenWIND-Geschäftsführer Michael Obst.
Borchen hätte im Sommer dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich, dass nur eine Anlage gebaut werden sollte, zustimmen können. Allerdissen habe sich mit seiner pauschal ablehnenden Haltung diese Niederlage selbst zuzuschreiben. Bei entsprechend sorgfältiger Planung des Flächennutzungsplans und besserer Abwägung der harten und weichen Tabukriterien hätte die Gemeinde dieses Urteil vermeiden können.
„Das VG Minden führt schließlich keine neuen – für die Kommune überraschenden Gründe auf, sondern wendet einfach nur schon bekannte Grundsätze der Rechtsprechung an“, erläutert Michael Obst. Mehrfach werde auf Urteile und Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes NRW verwiesen.
Warum der Borchener Bürgermeister überhaupt so vehement gegen die jetzt zu genehmigenden vier Windkraftanlagen kämpft, ist auch aus anderen Sachgründen nur schwer zu verstehen. „Wir sind mit diesen Anlagen maximal weit weg von der Wohnbevölkerung. Etwa 4000 Meter Abstand zur regulären Bebauung von Etteln und 2000 Meter zu Dörenhagen-Busch.“, erläutert Obst. Nicht mal Waldflächen seien berührt. Damit seien doch die Kernanliegen der Borchener Flächennutzungsplan-Überlegungen von vornherein erfüllt gewesen. Und das Urteil bestätige jetzt, dass der vermeintliche Artenschutzkonflikt kein Verhinderungsgrund sei.
Die WestfalenWIND GmbH geht deshalb davon aus, dass der Kreis Paderborn als Genehmigungsbehörde dem Gerichtsbeschluss nachkommt und kurzfristig die Genehmigungen für die vier Windkraftanlagen bei Borchen-Etteln erteilt.