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Nach Einigung in der Großen Koalition: Beim Windenergieausbau in OWL bleibt alles unklar

Der Kompromiss zwischen CDU/CSU und SPD zum Ausbau der Windenenergie wirft mehr Fragen auf als Antworten gegeben werden. Nach der Einigung der Großen Koalition ist vor allem weiter unklar, zu welchen Gebieten und Gebäuden in Zukunft ein Mindestabstand bis zu 1.000 Meter eingehalten werden muss. Laut Einigung soll das Sache der Bundesländer sein. „Viele Fragen bleiben unbeantwortet. Von Rechts- und Planungssicherheit kann weiterhin keine Rede sein“, so das Fazit von Jürgen Wrona, Vorsitzender des Regionalverbandes Ostwestfalen-Lippe im Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW).

Zwischen CDU/CSU und SPD hatte es Streit gegeben, ob für neue Windenergieanlagen ein Mindestabstand bis zu 1.000 Metern nur zu größeren Wohngebieten oder auch zu kleinen Siedlungen gelten soll. Diese Frage ist für OWL wegen der in weiten Teilen zergliederten Siedlungsstruktur von großer Bedeutung. Würde die Abstandsregel auch für Klein- und Splittersiedlungen gelten, wären in einigen Landkreisen kaum noch Flächen für einen Windenergieausbau verfügbar, so der LEE-Regionalverband OWL.

Die Große Koalition hat sich jetzt auf eine sog. „Länderöffnungsklausel“ im Baugesetzbuch verständigt. Danach kann jedes Bundesland über einen Mindestabstand bis zu 1.000 Metern selbst entscheiden. Es bleibt aber unklar, zu welchen Wohngebietstypen diese Abstände eingehalten werden müssen. Laut Bundeswirtschaftsministerium soll jedes Bundesland die Gebietstypen selbst festlegen können. Damit ist ein bundesweiter „Flickenteppich“ mit uneinheitlichen Gebietsregelungen und Abständen vorprogrammiert. Verhandlungsführer für die CDU bei der Einigung mit der SPD war der Paderborner Bundestagsabgeordnete Carsten Linnemann.  „Dass sich Linnemann für diesen unausgegorenen Kompromiss feiern lässt, ist angesichts der weiteren Unklarheiten absolut unangebracht“, so Daniel Saage, Vorstandsmitglied des LEE-Regionalverbandes OWL.

Die meisten Kommunen in OWL haben in ihren Flächennutzungsplänen bereits Gebiete für den Windenergieausbau und Mindestabstände zwischen 750 und 1.200 Metern zu Wohngebieten festgelegt. Bleiben diese Regelungen rechtsgültig oder müssen die OWL-Kommunen ihr Planungen an neue Abstandsvorgaben des Landes anpassen? Auch diese Frage bleibt vorerst unbeantwortet. Unklar ist ebenso, ob neue Abstandsregeln auf Landesebene auch für das Repowering – also für die Erneuerung alter Windparks – gelten sollen.

Die CDU/FDP-Regierungskoalition in Düsseldorf hat im Landesentwicklungsplan (LEP) aktuell ein 1.500-Meter-Abstandsgebot verankert. Mit der Einigung in der schwarz-roten Bundesregierung und der Änderung des Baugesetzbuches dürfte dieses Gebot demnächst vom Tisch sein. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die 1.500 Meter-Regelung jüngst in einem Urteil bereits verworfen. Es handele sich lediglich um eine „politische Willensbekundung“ zur Akzeptanzsteigerung, die rechtlich unbeachtlich ist, so das Gericht.

Die umstrittene Abstandsvorgabe aus Düsseldorf im LEP macht immerhin deutlich, wo die NRW-Landesregierung energiepolitisch steht. Während Windenergieanlagen nach Willen der CDU/FDP-Regierungskoalition einen 1.500-Meter-Abstand einhalten sollen, wird dem Steinkohlekraftwerk Datteln 4, das nur 600 Meter von der Wohnbebauung entfernt ist, der Genehmigungsweg geebnet. „Das ist ein klares Statement gegen Windenergie und für Kohlestrom“, kritisiert LEE-Regionalvorsitzender Jürgen Wrona die energiepolitische Ausrichtung der schwarz-gelben Landesregierung.

WestfalenWIND begrüßt Eckpunktepapier zur Akzeptanzerhöhung – leichte Nachbesserungen aber notwendig

Nach langen Monaten der Untätigkeit in Fragen der Energiepolitik hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nun ein Eckpunktepapier vorgelegt, was die Akzeptanz für die Windkraft erhöhen soll. Die WestfalenWIND-Gruppe begrüßt die Vorschläge darin, spiegeln sie doch ein Konzept wieder, welches das Unternehmen seit langem verfolgt.
„Zentraler Teil unserer Unternehmensphilosophie ist es, die Bürger am Ausbau der Windkraft zu beteiligen“, erklärt Unternehmenssprecher Daniel Saage. Die vom Bundeswirtschaftsminister vorgeschlagene generelle Abgabe an Kommunen in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde des erzeugten Windstroms gehe in die richtige Richtung, allerdings solle die Verwendung der Gelder zweckgebunden erfolgen, z.B. für soziale oder nachhaltige Projekte. “Es muss für die Bürger nachvollziehbar sein, wofür das Geld aus den Windparks hingeht, sonst fördert das nicht die Akzeptanz“, fordert Saage.

Der Vorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium, Windparkbetreiber sollten günstige „Bürgerstromtarife“ anbieten, sei genau der richtige Weg, auch wenn die Idee nicht neu ist.

Die WestfalenWIND GmbH übernehme seit Jahren hier eine Vorreiterrolle. Über das Tochterunternehmen WestfalenWind Strom werden seit 2014 Stromtarife angeboten, die teilweise deutlich unter der von Minister Altmaier geforderten Grenze lägen (90 % des örtlichen Grundversorger-Tarifs). Der eigens gegründete Versorger aus Lichtenau im Kreis Paderborn bietet so einen vergünstigten Stromtarif im Übrigen bundesweit als Dienstleistung auch anderen Windparkbetreibern an.
„Ein spezieller und kostengünstiger Stromtarif ist in der Tat die Maßnahme, die mit Abstand am deutlichsten zu mehr Akzeptanz führt“, erläutert WestfalenWIND-Mitgründer Johannes Lackmann. Er fordert seit Jahren von der Windbranche mehr eigene Anstrengungen zur Akzeptanzerhöhung. „Eigentlich ist es peinlich, dass Minister Altmaier der Branche erst aufs Pferd helfen muss“, so Lackmann.

Allerdings sei Berlin jetzt aufgefordert, noch etwas mehr Details zu dem Vorschlag vorzulegen. Die genaue Ausgestaltung müsse gemeinsam mit der Branche besprochen werden. Eine Idee könne ja auch sein, dass Vater Staat sich an der Akzeptanzerhöhung beteilige. Zum Beispiel durch eine Streichung der Stromsteuer von gut 2 ct pro kWh – dort wo Windparkbetreiber einen Tarif anbieten, der deutlich unter 90% des Grundversorgertarifes liege – so Lackmann. Vor Jahren habe der Staat schon einmal kurzzeitig eine Stromsteuerbefreiung erteilt, wenn echter Grünstrom in räumlicher Nähe der Erzeugungsanlagen den Bürger angeboten werde.
Das habe man in der WestfalenWIND-Gruppe auch damals umgesetzt und so Deutschlands günstigsten Haushaltsstromtarif mit 19,8 ct brutto anbieten können.

Ob auch künftige neue Windparks dann noch zusätzlich in örtliche Stiftungen einzahlen könnten, dass müsse sich zeigen. Aktuell fließen bis zu 1% der Umsätze der WestfalenWIND-Windparks ins Ehrenamt. „Die Politik sollte überlegen, ob diese Praxis bei der Abgabe an die Kommunen nicht ebenfalls angerechnet werden kann – wie ein vergünstigter Stromtarif eben auch“, erläutert Lackmann.

Windkraftausbau in OWL kommt nicht von der Stelle – und keine Besserung in Sicht

Landesverband Erneuerbare Energien

Die Energiewende in Ostwestfalen-Lippe (OWL) ist ohne einen Ausbau der Windenergie zum Scheitern verurteilt. Darauf weist der Regionalverband Ostwestfalen-Lippe im Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) anlässlich der Zahlen hin, die die Bezirksregierung Detmold vergangene Woche zur Windkraftnutzung vorgestellt hat. Danach stagniert die Zahl der Windenergieanlagen in OWL. Die düstere Prognose des LEE-Regionalverbandes OWL: Im Jahr 2020 wird es nicht viel besser – und 2021 könnte es sogar einen Rückbau der Windenergie in OWL geben.

Zum Beginn des Jahres 2020 hat es 976 Windenergieanlagen gegeben – nur eine mehr als im Vorjahr. Die Ursachen für den Stillstand beim Windkraftausbau seit 2017 sind vielfältig:

  • Die Bundesregierung hat die bewährte Festpreisvergütung für Windstrom im Jahr 2017 durch ein Ausschreibungsmodell ersetzt. Dadurch steigen die Projektrisiken vor allem für kleine Betreiber und wird die Finanzierung von Projekten erschwert.

 

  • Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen betreibt durch restriktive Vorgaben im Landesentwicklungsplan (LEP) und willkürliche Abstandsregelungen eine aktive Windenergie-Verhinderungspolitik und sorgt für Planungsunsicherheiten bei den Kommunen.

 

  • Die Kommunen geben lautstarken Minderheiten nach, die einen Windenergieausbau vor Ort aus egoistischen Motiven verhindern wollen und verzetteln sich dann in politisch motivierten Flächenplanungen, die häufig rechtswidrig sind und juristisch keinen Bestand haben.

 

  • Durch Einwände von Wetterdiensten, der Flugsicherung und der Bundeswehr wegen angeblicher Beeinträchtigungen ihrer Einrichtungen werden Windenergie-Projekte immer wieder blockiert.

 

  • Umweltschützer – allen voran der Naturschutzbund Deutschland – flankieren die politisch motivierte Windenergie-Verhinderungspolitik, indem die wenigen genehmigten Projekte wegen angeblicher Beeinträchtigungen von Artenschutzbelangen beklagt werden. Davon sind sogar sog. Repowering-Projekte betroffen, also seit Jahren bestehende Windparks, die erneuert werden sollen.

Hochburg der Windenergienutzung ist der Kreis Paderborn mit 517 Anlagen – das sind 53 Prozent der insgesamt in OWL betriebenen Anlagen. Als Positivbeispiel für eine gelungene Flächenplanung im weitgehenden Einvernehmen mit der örtlichen Bevölkerung nennt der Branchenverband für Erneuerbare Energien die Stadt Lichtenau im Kreis Paderborn, die als „Windenergie-Hauptstadt“ von NRW gilt und in der dank Windenergie zehnmal so viel Strom erzeugt wie verbraucht wird.

Nachholbedarf gibt es vor allem in den Kreisen Höxter und Lippe, die zum großen Teil ähnlich gute Voraussetzungen für die Windenergienutzung wie der Kreis Paderborn aufweisen. Mit 19 bzw. 15 Prozent an der Gesamtzahl in OWL sind die Anteile in beiden Kreisen aber noch vergleichsweise gering. Daniel Saage vom Vorstand des LEE-Regionalverbandes OWL fordert daher: „Die Kommunen in den Kreisen Höxter und Lippe können und müssen für die Energiewende mehr tun.“

Kritik übt der LEE-Regionalverband OWL aber auch an anderen Kommunen, die zwar Lippenbekenntnisse zum Klimaschutz abgeben, aber dann den Ausbau der Windenergie torpedieren und ihrer Verantwortung für die Energiewende nicht gerecht werden. Beispielhaft wird auf die Klimakampagne OWL unter Federführung der Energieagentur NRW verwiesen, an der sich 64 Kommunen beteiligen. „Die Kampagne ist gut, hat in vielen Kommunen aber nur eine Feigenblatt-Funktion und wird nicht aktiv gelebt,“ bemängelt Jürgen Wrona aus Delbrück, Vorsitzender des LEE-Regionalverbandes OWL.

Hoffnung, dass der Windenergie-Ausbau in OWL im Laufe des Jahres noch in Schwung kommt, hat der LEE-Regionalverband OWL angesichts gescheiterter „Windenergiegipfel“ und negativer Signale aus der Landes- und Bundespolitik nicht. Im Jahr 2021 könnte aus der Flaute sogar ein Rückschritt werden. Denn am 1. Januar 2021 entfällt für alle Altanlagen, die bis zum Jahr 2000 errichtet worden sind, die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Die Forderung nach einer Nachfolgeförderung für Altanlagen hat die Politik bislang nicht aufgegriffen. Die Konsequenz ist absehbar: Die meisten Altanlagen können ohne Förderung nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden und müssen stillgelegt werden. Das Ergebnis: Im Jahr 2021 könnte es in OWL weniger Windenergie geben als 2019 und 2020. „Das ist eine absurde Klimaschutz- und Energiewendepolitik“, kritisiert Wrona.