Ausgleichsenergie
Ausgleichsenergie bezeichnet die Differenz zwischen prognostizierter (Fahrplan) und tatsächlich gelieferter bzw. abgenommener Strommenge eines Bilanzkreises.
Ausgleichsenergie bezeichnet die Differenz zwischen prognostizierter (Fahrplan) und tatsächlich gelieferter bzw. abgenommener Strommenge eines Bilanzkreises.
Der Arbeitspreis ist der Teil des Strompreises, der für den Verbrauch einer Kilowattstunde zu bezahlen ist. Er wird in Cent pro kWh angegeben. Im Arbeitspreis sind die Kosten für Stromerzeugung, Messstellenbetrieb und Messung, anfallende Netzentgelte und sonstige anzurechnende Steuern, Umlagen oder Abgaben enthalten. Siehe auch Grundpreis.
Die Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung auf die zu erwartende Jahresrechnung. Sie wird monatlich entrichtet und auf Basis des Vorjahresverbrauchs ermittelt. Siehe auch FAQ: Abrechnung.