Umlage für abschaltbare Lasten

Die Umlage für abschaltbare Lasten – auch aBbLa-Umlage – ist ein Bestandteil des Strompreises, der 2014 eingeführt wurde. Große Stromverbraucher sollen bei drohender Instabilität des Stromnetzes ihren Verbrauch reduzieren oder ganz abschalten. Dafür erhalten sie eine Entschädigung von den Übertragungsnetzbetreibern. Die Umlage dient zur Deckung der Kosten, die den Übertragungsnetzbetreibern durch diese abschaltbaren Lasten in der Industrie und die Aufrechterhaltung der Netzstabilität entstehen.