Vorläufige Ermittlungsergebnisse bestätigen Vermutung: Technisches Versagen kann beim Vorfall in Borchen-Etteln wohl ausgeschlossen werden
Die starken Beschädigungen einer Windenergieanlage während der Aufbauarbeiten am Standort Borchen-Etteln bei Paderborn sind aller Voraussicht nach auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Wie aus den vorläufigen Ermittlungsergebnissen der Unfallanalyse hervorgeht, kann technisches Versagen als Ursache bis auf weiteres ausgeschlossen werden. Der abschließende Untersuchungsbericht eines hinzugezogenen unabhängigen Sachverständigen soll im Laufe der kommenden Woche vorgelegt werden.
Bei abschließenden Aufbauarbeiten war am Donnerstag, den 8. März, die Windenergieanlage beschädigt worden. Personen kamen bei dem Vorfall nicht zu Schaden, es entstand lediglich Sachschaden.
Der Unfall ereignete sich nach bisherigen Erkenntnissen während des Aufbaus im Prozessschritt des sogenannten „Ausbolzens“ des Generators, durch den die Windenergieanlage in den Betriebszustand des Trudelns überführt werden soll. Der Generator wird bis dahin durch ein mechanisches Brems- und Blockiersystem (Bolzen) am Rotieren gehindert. Um den Trudel-Betriebszustand herzustellen, müssen die Rotorblätter zunächst in einen definierten Zustand verfahren werden. Der nötige Winkel sowie die Vorgänge, die Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitshinweise sind detailliert in den standardisierten Aufbauanweisungen beschrieben. Ein vorgeschriebenes 4-Augenprinzip soll sicherstellen, dass nur ausgebolzt wird, wenn sich alle Rotorblätter in der sogenannten Fahnenstellung (90°) befinden. Mit diesem Blattwinkel kann die Windenergieanlage nicht in Rotation versetzt werden. Den bisherigen Untersuchungen zufolge wurde der Generator am 8. März gegen ca. 18:15 Uhr ausgebolzt als alle drei Rotorblätter die 0°-Grad Position (maximal im Wind) innehatten. Die Anlage begann daraufhin zu rotieren. Da sie noch nicht in Betrieb genommen war, konnte sie nicht gestoppt werden, geriet in Überdrehzahl und es kam zu den Beschädigungen der Rotorblätter und weiterer Komponenten.
Aufgrund eines dreifach redundanten Sicherheitssystems kann ein solcher Vorfall bei in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen nicht auftreten.
Nach Abschluss der Ermittlungen soll die beschädigte Anlage schnellstmöglich repariert und in Betrieb genommen werden. Alle Maßnahmen werden in enger Absprache mit den zuständigen Behörden erfolgen.