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Neue Umfrage: Menschen im Kreis Paderborn stehen hinter der Energiewende vor Ort – 85% wollen möglichst schnellen bundesweiten Umstieg auf 100% Erneuerbare Energien

Landesverband Erneuerbare Energien

39% der Menschen im Kreis Paderborn sind stolz darauf, Vorreiter-Region bei der Nutzung Erneuerbarer Energien zu sein. Das geht aus einer neuen repräsentativen Umfrage im Auftrag des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) hervor. Der Kreis Paderborn deckt seinen Strombedarf schon seit dem Jahr 2018 zu 100% mit Ökostrom.

Kreisweit hatte ein zertifiziertes Umfrage-Institut im August 1000 Menschen zur Zukunft der Windenergie befragt. Auf die Frage: “Wie stehen Sie zum starken Ausbau der Windenergie und damit der Vorreiter-Rolle des Kreises beim Ausbau der Erneuerbaren Energien?“, antworteten besagte 39% mit „darauf bin ich stolz“ und 43% mit „das finde ich nicht besonders gut, ist aber notwendig“. Nur 9% lehnen den Ausbau ab. Dafür, dass die Energiewende auch bundesweit so schnell wie möglich umgesetzt werden sollte, stimmten 85% der Befragten im Kreis Paderborn.

Im landesweiten Regionen-Vergleich fällt auf: In OWL, wo landesweit mit Abstand die meisten Anlagen stehen, ist die Akzeptanz mit 92% am höchsten (Folie 9, NRW-Umfrage). „Eine überwältigende Mehrheit will also einen schnellen Ausbau Erneuerbarer Energien. Auch im Kreis Paderborn, wo der Strombedarf bereits seit 2018 zu 100 % durch Ökostrom gedeckt ist, ist die Akzeptanz für die Windenergie noch sehr hoch,“ erläutert Jürgen Wrona, Vorsitzender des Regionalverbandes OWL im Landesverband LEE. „Damit ist klar belegt, dass die organisierten Windkraftgegner nur eine lautstarke Minderheit darstellen, die eine schweigende Mehrheit übertönen“, so Wrona.

Abgefragt wurde mit Blick auf die bevorstehende Kommunalwahl auch die politische Ausrichtung der Befragten. Unter den Grünen-Anhängern gibt es überwältigende 95% Akzeptanz. Unter CDU-Anhängern im Kreis Paderborn liegt die Akzeptanz mit 82% exakt im Durchschnitt. „Auch das ist ein klares Signal an die Bundespolitik, jetzt endlich den Klimawandel ernst zu nehmen und die Bremse vor allem beim Ausbau der Windkraft zu lösen“, erläutert Wrona.

Denn das Beispiel Paderborn zeige, dass die Akzeptanz nicht sinke, wenn die Bevölkerung an der Wertschöpfung von Windparks teilhabe. „In der Region wurden zahlreiche Akzeptanzmaßnahmen umgesetzt: Von Stiftungen, die das Ehrenamt unterstützen, über günstige Stromtarife bis hin zu Genossenschaften, die eine finanzielle Beteiligung an Wind-und Solarparks ermöglichen. Mit 55% hatte gut die Hälfte der Befragten im Kreis PB angegeben, selbst bereits neben einer oder mehreren Windenergieanlagen zu wohnen.

Fazit: Die Ergebnisse der Befragung zeigen klar, dass die Menschen im Kreis Paderborn erkannt haben, welche Vorteile der Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Region hat. „Deshalb erwarten wir als LEE Regionalverband, dass auch die heimischen CDU-Vertreter in Bund und Land endlich aufhören, ihren eigenen Wahlkreis schlecht zu reden, wie das leider immer wieder in Düsseldorf und Berlin passiert“, so der stellvertretende Regionalverbandsvorsitzende in OWL, Daniel Saage. Vielmehr müsse man jetzt gemeinsam anderen Regionen die Vorteile aufzeigen und den Kreis Paderborn als erste 100%-Region in NRW als Vorbild nehmen.

Im Auftrag des LEE NRW hat das Umfrageinstitut election.de zwischen dem 8. und 18. August 2020 1.000 zufällig ausgewählte Wahlberechtigte ab 16 Jahren in Kreis Paderborn per Telefoninterview zur Energiewende befragt.

Hier können Sie sich die Umfragen in einer gekürzten und in der vollständigen Fassung herunterladen:

Erneuerbare-Energien-Bilanz 2019 für Nordrhein-Westfalen

So wenige Windräder wie seit 20 Jahren nicht mehr, mittelmäßiger Solarzubau und Stagnation bei Bioenergie & Wasserkraft. Trotz der historischen Entscheidung, dass Deutschland aus der Kohleverstromung aussteigt, war das Jahr 2019 kein Aufbruch für die Erneuerbaren. Reiner Priggen: „Wer aussteigt, muss auch einsteigen. Und das sehr engagiert in die Erneuerbaren Energien.“

Bei den Erneuerbaren Energien in NRW hat sich der schwache Ausbautrend der letzten Jahre auch 2019 fortgesetzt. Der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch stieg im vergangenen Jahr nur um 0,5 Prozent. Das geht aus kürzlich veröffentlichten Zahlen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hervor. Viel zu wenig, kritisiert der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) und fordert zum beschlossenen Kohleausstieg dringend einen entschlossenen Erneuerbaren-Einstieg.

Reiner Priggen (Dipl.-Ing.), Vorsitzender des LEE NRW: „Beim Blick auf die Ausbauzahlen für 2019, auf die ungebremst fortschreitende Erderwärmung und auf den Zustand unserer Wälder müsste es eigentlich jedem kalt den Rücken runterlaufen, der den Klimaschutz ernst nimmt. Einen Zuwachs von nur 0,5 Prozent beim Anteil Erneuerbarer Energien kann man nicht als engagierte Energiewende bezeichnen.

Die Landesregierung schreibt in ihrer Energieversorgungsstrategie aus dem Juli 2019 auf Seite 51: „Die Landesregierung strebt bei Wind onshore und besonders bei der Photovoltaik bis 2030 ein starkes Wachstum der installierten Leistung an. Gegenüber Anfang 2018 hält sie beim Wind und der Photovoltaik mehr als eine Verdopplung der installierten Leistung für möglich (von 5,4 Gigawatt (GW) Wind onshore auf 10,5 GW und bei der Photovoltaik von 4,6 GW auf 11,5 GW).“

Der Ausbau müsste aus Klimaschutzgründen ambitionierter erfolgen. Aber wir bleiben aktuell sogar sehr deutlich hinter der Zielsetzung der Landesregierung zurück. 2018 wurden 115 Windkraftanlagen mit 355 Megawatt (MW) neu errichtet. Im vergangenen Jahr 2019 sind in Nordrhein-Westfalen nur 37 Windenergieanlagen neu ans Netz gegangen (125 MW). So wenige Windräder wurden zuletzt vor über 20 Jahren in einem Jahr zugebaut.

Bis 2030 scheiden darüber hinaus auch rund 3000 alte Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 3 GW aus, die bis 2010 errichtet wurden und dann ihren Förderzeitraum von 20 Jahren überschritten haben. Diese Leistung muss zusätzlich repowert werden. Wir brauchen also jetzt allein, um die Ziele der Landesregierung umzusetzen, von 2020 bis 2030 einen jährlichen Zubau bei der Windkraft von rund 750 MW. Davon sind wir sehr deutlich entfernt. So wie es jetzt läuft, bekommen wir in den kommenden Jahren durch den Wegfall alter Anlagen keine Verdoppelung, sondern erhalten geradeso die bestehende Leistung. Das ist mit den Pariser Klimaschutzzielen nicht zu vereinbaren.

Darüber hinaus müssen wir weg von der zusätzlich belastenden Diskussion um die Abstandsregelungen der Landesregierung und von der Blockade der Windkraft durch den Naturschutz.“

Ausgewählte Fakten zum Stand der Energiewende in NRW Ende 2019 (Quelle: LANUV NRW)

  • Der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch ist 2019 nur um 0,5 Prozent gestiegen und liegt jetzt bei 16,2 Prozent. Die Bundesregierung strebt einen Anteil von 65 Prozent bis 2030 an.
  • Beim Vergleich der Regierungsbezirke liegt der Regierungsbezirk Detmold weiter an der Spitze mit 34,4 Prozent EE-Anteil am Stromverbrauch. Auf dem zweiten Platz folgt Münster mit 31,6 Prozent (Arnsberg: 12,8 %, Köln: 11 %, Düsseldorf: 8 %).
  • Landesweit ist Paderborn weiterhin der erste und einzige Kreis, der bereits seit 2018 mehr erneuerbaren Strom erzeugt, als der Kreis selbst verbraucht. (109 Prozent Anteil am Stromverbrauch).
  • Bei der Anzahl an Erneuerbare-Energien-Anlagen ist der Regierungsbezirk Münster Spitzenreiter: Nirgends sind mehr Windräder (1.029) und Solaranlagen (68.936) in Betrieb.
  • Im vergangenen Jahr sind in Nordrhein-Westfalen nur 37 Windenergieanlagen neu ans Netz gegangen (125 Megawatt). So wenige Windräder wurden zuletzt vor über 20 Jahren in einem Jahr zugebaut. Im Regierungsbezirk Arnsberg ging kein neues Windrad ans Netz, beim Spitzenreiter Münster 17. Damit Nordrhein-Westfalen seinen tatsächlichen Anteil am 65-Prozent-Ziel der Bundesregierung erreicht, müssten jedes Jahr etwa 944 Megawatt bzw. 210 moderne Windenergieanlagen neu ans Netz gehen.
  • Die Solarenergie verzeichnet ein Wachstum: 2019 wurden 59 Prozent mehr Photovoltaik-Anlagen zugebaut (18.401) als im vergangenen Jahr (11.850). Die installierte Leistung stieg um 471 Megawatt (2018: 279 MW). Der Zubau konzentriert sich zum größten Teil auf Dachflächen. NRWs Freiflächen-Potenziale sind aufgrund restriktiver Rahmenbedingungen zu 95 Prozent ungenutzt. Damit das bundesweite 65-Prozent-Ziel erreicht wird, müssten in NRW jedes Jahr rund 1.160 Megawatt Photovoltaik-Leistung neu ans Netz gehen.

• Bei Biomasse- und Wasserkraftanlagen herrscht weitgehend Stagnation. Vereinzelt werden bestehende Anlagen modernisiert oder erweitert.

Windkraft macht es möglich: In Marsberg-Meerhof kostet Strom ab August nichts mehr – nur Abgaben, Steuern und Netzkosten sind zu bezahlen

In Meerhof gibt es ab August den wohl günstigsten Stromtarif Deutschlands. Haushalte zahlen nur die staatlich festgelegten Steuern, Abgaben und Netzdurchleitungskosten – das sind pro Kilowattstunde 20,58 ct brutto bzw. für den Nachttarif bei Wärmestrom 15,75 ct pro kWh. Den Strompreis selbst und die Vertriebskosten von derzeit 7,38ct übernehmen die Betreibergesellschaften des Windparks Meerhof komplett. Diese werden vertreten durch die Landwirte Josef Dreps, Christoph Luis und Michael Flocke. Motto der Windbauern ist: „Wir erzeugen bereits heute sauberen Strom für unsere Zukunft und spätere Generationen. Damit stärken wir die heimischen Strukturen und erhöhen die Wertschöpfung vor Ort“.

Als Stromvertriebs-Partner haben sich die Meerhofer Windbauern die WestfalenWIND Strom GmbH aus Lichtenau ausgesucht. Die hat schon im Kreis Paderborn spezielle Wind-Tarife umgesetzt und beliefert seit Jahren tausende Kunden mit sauberem Strom.

„Meerhofer, die ab August in den neuen Tarif wechseln, können richtig viel Geld sparen“, erläutern die Landwirte. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 4000 kWh pro Haushalt ist der Meerhofer Windstrom-Tarif etwa 420 € im Jahr günstiger, als der örtliche Grundversorger innogy. Mindestens für 5 Jahre soll der Tarif auch so günstig bleiben, versprechen die Landwirte. Eine Folgeregelung wird bereits jetzt angekündigt.

„Dass trotz der Unterstützung durch die Windkraft aber immer noch gut 20 ct zu bezahlen sind, liegt u.a. an den Netzentgelten, der EEG-Umlage, der Stromsteuer und der Umsatzsteuer“, erklärt Andreas Schmitt, Geschäftsführer von WestfalenWIND Strom. An diesen Kosten kann man leider nichts ändern, die muss jeder Stromverbraucher berappen. Hier geht es zum speziellen Meerhof-Tarif.

Windkraft: Kommunen können rechtssicher planen – WestfalenWIND äußert sich zu Aussagen von Städten und Gemeinden, sie hätten keine Planungshoheit mehr

Viele Kommunen sind an ihren fehlerhaften Flächennutzungsplänen selbst schuld. Dieser Meinung ist der Windkraftprojektierer WestfalenWIND aus Paderborn. Die mittelständische Unternehmensgruppe mit mittlerweile 70 Beschäftigten weist damit ständige Vorwürfe von Städten und Gemeinden zurück, sie könnten über ihre Flächen für Windkraft nicht mehr eigenständig entscheiden und würden am Ende vor Verwaltungsgerichten nur verlieren können.

„Es stimmt zwar, dass viele Flächennutzungspläne in der Region von Gerichten gekippt werden, aber meist mit Ansage“, so Jan Lackmann, Geschäftsführer der Planungsabteilung von WestfalenWIND. Wenn man als Kommune z.B. wie Borchen lange einfach nur eine destruktive Verhinderungsplanung betreibe, dann dürfe man sich nicht beschweren, wenn man am Ende vor Gericht mehrfach baden gehe.

Die Liste der Planungsfehler sei lang und beruhe stets auf einer Missachtung der bekannten und klaren Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Richtig sei, dass eine Konzentrationsflächenplanung für Windvorrangflächen nicht trivial ist. Angesichts des Umstandes, dass hier nicht mehr und nicht weniger auf dem Spiel steht als das Gelingen der Energiewende, dürfe man eine solche anspruchsvolle Planung aber auch von den Kommunen erwarten. Dem würden aber gerade in OWL viele Planungen nicht gerecht. Hier einige Beispiele im Einzelnen:

  • Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Flächennutzungsplanes waren z. B. der Gemeinde Borchen die wichtigen Entscheidungen des OVG Münster zu den Flächennutzungsplänen Stemwede, Paderborn und Bad Wünnenberg längst bekannt. Wenn das Verwaltungsgericht Minden den Borchener Flächennutzungsplan für unwirksam erklärt hat, hat es nichts Anderes gemacht, als sich strikt an diese Vorgaben zu halten.
  • Obwohl die alte Horn-Bad Meinberger Flächennutzungsplanung mit deutlichen Worten der Verwaltungsrichter für unwirksam erklärt worden war, legte man eine „Reparaturplanung“ vor, die lediglich 180 ha von insgesamt 9.000 ha Stadtgebietsfläche als Windvorrangzone zur Verfügung stellte. Die Bezirksregierung Detmold genehmigte diesen Plan – zu Recht – nicht, u. a. deshalb, weil sie erhebliche Bedenken äußerte, ob der Windnutzung der von der Rechtsprechung geforderte „substanzielle Raum“ eingeräumt wurde. Die Folge ist, dass bis heute keine wirksame Konzentrationsflächenplanung existiert.
  • Bad Lippspringe wies Anfang 2020 in der überarbeiteten Flächennutzungsplanung lediglich 95 ha als Windkonzentrationszone aus. Das sind 5,6 Prozent des nach Abzug der harten Tabukriterien verbleibenden Stadtfläche. Begründet wurde das mit einem völlig überdimensionierten „Kurgebiet“. Dieses „Kurgebiet“ umfasst fast 50 Prozent des Stadtgebietes und schließt landwirtschaftlich intensiv genutzte Ackerflächen mit ein, die über drei Kilometer vom Stadtgebiet entfernt sind.
  •  Bad Wünnenberg hat aus den früheren Niederlagen Konsequenzen gezogen und in seiner letzten Planung „substanziell Raum geschaffen“ für Windgebiete. Die Bezirksregierung hatte dann aber unter Verweis auf ihren – nach der Rechtsprechung längst unwirksamen – Regionalplan darauf bestanden, Wald pauschal auszuschließen, statt einen Ausschluss im Einzelnen zu begründen. Nur wegen dieses Abwägungsfehlers ist dann der Plan vor Gericht gekippt. Die ausgewiesenen Gebiete sollten aber auf Basis einer neuen Abwägung und Begründung sicherlich Bestand haben.
  • Ähnliches gilt für die umfassende Planung in Paderborn. Auch hier geht es allenfalls um kleinere Korrekturen und genauere Begründungen, um die Planung rechtssicher  abzuschließen.

Die Beispiele zeigen, dass es natürlich möglich ist, einen rechtssicheren Plan für Windvorrangzonen auf den Tisch zu legen. Oftmals wurde seitens der betroffenen Flächeneigentümer und Planungsfirmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auf genau die Aspekte hingewiesen, die anschließend zum Scheitern der Planung vor Gericht führten. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum hier die Politik mehr oder minder bewusst die verbindlichen Vorgaben der Rechtsprechung ignoriert. Die von den Gemeinden im Nachhinein häufig zur Schau gestellte Hilflosigkeit ist unbegründet.

Die Landesregierung habe in den letzten Jahren, so Lackmann, ebenfalls zu großer Verunsicherung beigetragen. Die landespolitisch von CDU und FDP festgesetzten 1.500-m-Abstände zur Wohnbebauung widersprachen Bundesrecht. Viele Kommunen sind den erkennbar falschen Vorgaben aus Düsseldorf gefolgt, obwohl die kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich davor gewarnt hatten.

In jedem Fall sei es unlauter, ständig den Eindruck zu erwecken, Windkraftplaner könnten sich im rechtsfreien Raum bewegen und würden am Ende immer alle Anlagen genehmigt bekommen. Das Gegenteil ist der Fall. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, an die wir uns zu halten haben. Wenn die Windbranche das tut, dann hat sie allerdings auch den Anspruch darauf, Anträge genehmigt zu bekommen. Der Bundesgesetzgeber hat die Windkraft schließlich privilegiert, um die Energiewende zu ermöglichen.

Bei Lichtenau ist die erste Photovoltaikanlage auf einer Kranstellfläche im Windpark errichtet worden

Während der Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in NRW nur schwer in Gang kommt, hat die WestfalenWIND-Gruppe im Kreis Paderborn jetzt ein Vorzeigeprojekt umgesetzt.

Auf einer Schotterfläche (Kranstellfläche) vor einer Windkraftanlage bei Lichtenau hat die Photovoltaik-Sparte WestfalenWIND PV GmbH & Co. KG eine knapp 100 kW große Solarstromanlage in Betrieb genommen.

„Das ist eine klassische Win-Win-Situation“, erzählt Michael Obst, Geschäftsführer der WestfalenWIND GmbH. „Wir nutzen eine ansonsten wertlose, versiegelte Fläche und die vorhandene technische Infrastruktur und gewinnen so kostengünstigen Betriebsstrom für unsere Windkraftanlagen. Die erzeugen sich den notwendigen Strom normalerweise selbst oder beziehen ihn bei Stillstand aus dem Netz“, so Obst. Das werde jetzt vermieden.

Etwa 85.000 Kilowattstunden Strom soll die PV-Anlage jedes Jahr liefern, bilanziell kann damit der Mindest-Eigenbedarf von zwei Windkraftanlagen gedeckt werden. Etwa die Hälfte der geschotterten Kranstellfläche wurde bebaut, es bleibt genügend Platz für Service- Fahrzeuge und Rettungswege. „Sollte doch mal der ganz große Kran für eine Reparatur anrücken müssen, haben wir die PV-Anlage in kürzester Zeit beiseite geräumt,“ berichtet Daniel Saage, der die Solarsparte von WestfalenWIND managt. Dafür habe man eigens ein spezielles Untergestell verwendet, was in der Schweiz entwickelt wurde und sich zum mehrmaligen Auf- und Abbau besonders eignet.

„Mit der Nutzung solcher Schotterflächen entschärfen wir den Druck zur Nutzung von Ackerflächen, was bei Landwirten häufig Diskussionen auslöst,“ so Saage. Er schätzt das Potenzial allein im Kreis Paderborn für Kranstellflächen-PV auf mindestens 5 MW, wenn jede 10. Kranstellfläche bebaut werde. Nicht jeder Platz sei wegen möglicher Verschattung durch Bäume oder die Windkraftanlagen selbst geeignet. NRW-weit könnten so möglicherweise am Fuße von Windrädern 60 Megawatt Photovoltaik zugebaut werden. Zum Vergleich: Landesweit gibt es erst 250 MW Freiflächen PV.

So einfach wie die Idee ist, so heftig wurde sie zunächst vom Kreis Paderborn abgelehnt. Die Genehmigungsbehörde sah große Probleme: So führe die Anlage zu einer „Verunstaltung des Landschaftsbildes“, man sehe eine „voluminöse Bebauung im Außenbereich, die an ein Bauklotzsystem erinnere“, das Ganze sein in “ästhetischer Hinsicht grob unangemessen“. (Zitate aus Schreiben des Kreises Paderborn vom 04.09.2019)

Fakt ist dagegen: Die Kranstellflächen-PV-Anlage ist völlig anders als bekannte Freiflächenanlagen aufgebaut. Das Gestell erhebt sich nur etwa 35 Zentimeter über der Schotterfläche und ist meist vom nächsten Feldweg aus schon nicht mehr zu erkennen, wenn Getreide oder Raps sich entwickelt haben.

Erst ein von WestfalenWIND aufgesetztes Schreiben, das der LEE (Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.) an NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart und Bauministerin Scharrenbach schickte, sorgte für den Durchbruch. Pinkwart und Scharrenbach hielten das Vorhaben für sinnvoll und auch baurechtlich möglich. Erst daraufhin lenkte die Kreisverwaltung Paderborn ein. Nach 10 Monaten gab es endlich die ersehnte Baugenehmigung.

Der Ausbau soll jetzt Stück für Stück weitergehen: Eine zweite Kranstellflächen-PV-Anlage bei Lichtenau ist bereits beantragt.

WestfalenWIND PV kämpft jetzt noch mit anderen bürokratischen Vorgaben. So ist sich das mittelständische Unternehmen mit dem Netzbetreiber Westfalen Weser Netz in mehreren Punkten noch nicht einig. Es geht um die Frage eines pragmatischen Messkonzeptes und die Erfüllung vermeintlich notwendiger technischer Vorgaben wie Zertifizierungen. „Wir werden aber auch hier nicht lockerlassen,“ so Johannes Lackmann, Mitgründer der WestfalenWIND-Gruppe.

„Ohne einen langen Atem wäre die Energiewende im Kreis Paderborn, aber auch bundesweit, generell nicht so weit fortgeschritten.“

Nach Einigung in der Großen Koalition: Beim Windenergieausbau in OWL bleibt alles unklar

Der Kompromiss zwischen CDU/CSU und SPD zum Ausbau der Windenenergie wirft mehr Fragen auf als Antworten gegeben werden. Nach der Einigung der Großen Koalition ist vor allem weiter unklar, zu welchen Gebieten und Gebäuden in Zukunft ein Mindestabstand bis zu 1.000 Meter eingehalten werden muss. Laut Einigung soll das Sache der Bundesländer sein. „Viele Fragen bleiben unbeantwortet. Von Rechts- und Planungssicherheit kann weiterhin keine Rede sein“, so das Fazit von Jürgen Wrona, Vorsitzender des Regionalverbandes Ostwestfalen-Lippe im Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW).

Zwischen CDU/CSU und SPD hatte es Streit gegeben, ob für neue Windenergieanlagen ein Mindestabstand bis zu 1.000 Metern nur zu größeren Wohngebieten oder auch zu kleinen Siedlungen gelten soll. Diese Frage ist für OWL wegen der in weiten Teilen zergliederten Siedlungsstruktur von großer Bedeutung. Würde die Abstandsregel auch für Klein- und Splittersiedlungen gelten, wären in einigen Landkreisen kaum noch Flächen für einen Windenergieausbau verfügbar, so der LEE-Regionalverband OWL.

Die Große Koalition hat sich jetzt auf eine sog. „Länderöffnungsklausel“ im Baugesetzbuch verständigt. Danach kann jedes Bundesland über einen Mindestabstand bis zu 1.000 Metern selbst entscheiden. Es bleibt aber unklar, zu welchen Wohngebietstypen diese Abstände eingehalten werden müssen. Laut Bundeswirtschaftsministerium soll jedes Bundesland die Gebietstypen selbst festlegen können. Damit ist ein bundesweiter „Flickenteppich“ mit uneinheitlichen Gebietsregelungen und Abständen vorprogrammiert. Verhandlungsführer für die CDU bei der Einigung mit der SPD war der Paderborner Bundestagsabgeordnete Carsten Linnemann.  „Dass sich Linnemann für diesen unausgegorenen Kompromiss feiern lässt, ist angesichts der weiteren Unklarheiten absolut unangebracht“, so Daniel Saage, Vorstandsmitglied des LEE-Regionalverbandes OWL.

Die meisten Kommunen in OWL haben in ihren Flächennutzungsplänen bereits Gebiete für den Windenergieausbau und Mindestabstände zwischen 750 und 1.200 Metern zu Wohngebieten festgelegt. Bleiben diese Regelungen rechtsgültig oder müssen die OWL-Kommunen ihr Planungen an neue Abstandsvorgaben des Landes anpassen? Auch diese Frage bleibt vorerst unbeantwortet. Unklar ist ebenso, ob neue Abstandsregeln auf Landesebene auch für das Repowering – also für die Erneuerung alter Windparks – gelten sollen.

Die CDU/FDP-Regierungskoalition in Düsseldorf hat im Landesentwicklungsplan (LEP) aktuell ein 1.500-Meter-Abstandsgebot verankert. Mit der Einigung in der schwarz-roten Bundesregierung und der Änderung des Baugesetzbuches dürfte dieses Gebot demnächst vom Tisch sein. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die 1.500 Meter-Regelung jüngst in einem Urteil bereits verworfen. Es handele sich lediglich um eine „politische Willensbekundung“ zur Akzeptanzsteigerung, die rechtlich unbeachtlich ist, so das Gericht.

Die umstrittene Abstandsvorgabe aus Düsseldorf im LEP macht immerhin deutlich, wo die NRW-Landesregierung energiepolitisch steht. Während Windenergieanlagen nach Willen der CDU/FDP-Regierungskoalition einen 1.500-Meter-Abstand einhalten sollen, wird dem Steinkohlekraftwerk Datteln 4, das nur 600 Meter von der Wohnbebauung entfernt ist, der Genehmigungsweg geebnet. „Das ist ein klares Statement gegen Windenergie und für Kohlestrom“, kritisiert LEE-Regionalvorsitzender Jürgen Wrona die energiepolitische Ausrichtung der schwarz-gelben Landesregierung.

WestfalenWIND begrüßt Eckpunktepapier zur Akzeptanzerhöhung – leichte Nachbesserungen aber notwendig

Nach langen Monaten der Untätigkeit in Fragen der Energiepolitik hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nun ein Eckpunktepapier vorgelegt, was die Akzeptanz für die Windkraft erhöhen soll. Die WestfalenWIND-Gruppe begrüßt die Vorschläge darin, spiegeln sie doch ein Konzept wieder, welches das Unternehmen seit langem verfolgt.
„Zentraler Teil unserer Unternehmensphilosophie ist es, die Bürger am Ausbau der Windkraft zu beteiligen“, erklärt Unternehmenssprecher Daniel Saage. Die vom Bundeswirtschaftsminister vorgeschlagene generelle Abgabe an Kommunen in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde des erzeugten Windstroms gehe in die richtige Richtung, allerdings solle die Verwendung der Gelder zweckgebunden erfolgen, z.B. für soziale oder nachhaltige Projekte. “Es muss für die Bürger nachvollziehbar sein, wofür das Geld aus den Windparks hingeht, sonst fördert das nicht die Akzeptanz“, fordert Saage.

Der Vorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium, Windparkbetreiber sollten günstige „Bürgerstromtarife“ anbieten, sei genau der richtige Weg, auch wenn die Idee nicht neu ist.

Die WestfalenWIND GmbH übernehme seit Jahren hier eine Vorreiterrolle. Über das Tochterunternehmen WestfalenWind Strom werden seit 2014 Stromtarife angeboten, die teilweise deutlich unter der von Minister Altmaier geforderten Grenze lägen (90 % des örtlichen Grundversorger-Tarifs). Der eigens gegründete Versorger aus Lichtenau im Kreis Paderborn bietet so einen vergünstigten Stromtarif im Übrigen bundesweit als Dienstleistung auch anderen Windparkbetreibern an.
„Ein spezieller und kostengünstiger Stromtarif ist in der Tat die Maßnahme, die mit Abstand am deutlichsten zu mehr Akzeptanz führt“, erläutert WestfalenWIND-Mitgründer Johannes Lackmann. Er fordert seit Jahren von der Windbranche mehr eigene Anstrengungen zur Akzeptanzerhöhung. „Eigentlich ist es peinlich, dass Minister Altmaier der Branche erst aufs Pferd helfen muss“, so Lackmann.

Allerdings sei Berlin jetzt aufgefordert, noch etwas mehr Details zu dem Vorschlag vorzulegen. Die genaue Ausgestaltung müsse gemeinsam mit der Branche besprochen werden. Eine Idee könne ja auch sein, dass Vater Staat sich an der Akzeptanzerhöhung beteilige. Zum Beispiel durch eine Streichung der Stromsteuer von gut 2 ct pro kWh – dort wo Windparkbetreiber einen Tarif anbieten, der deutlich unter 90% des Grundversorgertarifes liege – so Lackmann. Vor Jahren habe der Staat schon einmal kurzzeitig eine Stromsteuerbefreiung erteilt, wenn echter Grünstrom in räumlicher Nähe der Erzeugungsanlagen den Bürger angeboten werde.
Das habe man in der WestfalenWIND-Gruppe auch damals umgesetzt und so Deutschlands günstigsten Haushaltsstromtarif mit 19,8 ct brutto anbieten können.

Ob auch künftige neue Windparks dann noch zusätzlich in örtliche Stiftungen einzahlen könnten, dass müsse sich zeigen. Aktuell fließen bis zu 1% der Umsätze der WestfalenWIND-Windparks ins Ehrenamt. „Die Politik sollte überlegen, ob diese Praxis bei der Abgabe an die Kommunen nicht ebenfalls angerechnet werden kann – wie ein vergünstigter Stromtarif eben auch“, erläutert Lackmann.

Das nächtliche Blinken der Windräder hat bald ein Ende

Das rote Blinken der Windräder im Kreis Paderborn kann demnächst um bis zu 98 Prozent reduziert werden. „Möglich wird das durch einen Beschluss des Bundesrats Mitte Februar, mit dem die von der Branche langersehnte Transponder-Technik endlich anerkannt wurde“, freut sich WestfalenWIND-Geschäftsführer Michael Obst. Durch die Transponderlösung wird die nächtliche Befeuerung der Anlagen nur dann aktiviert, wenn sich Flugzeuge in der Nähe befinden. Dazu werden einzelne Anlagen in Windparks mit Receivern ausgestattet, die die Transpondersignale von sich nähernden Flugzeugen rechtzeitig empfangen können. Die Umrüstung der Windräder muss bis spätestens Juli 2021 erfolgen.

 „Wie schnell die neue Technik letztendlich bei uns zum Einsatz kommt, hängt von Umständen ab, die wir nicht beeinflussen können“, so Obst. Und damit meint er nicht nur die aktuelle Corona-Krise. Zwar ist die Transponder-Lösung seit Jahren getestet und erprobt, aber nach der Freigabe durch den Bundesrat muss erst die behördliche Zertifizierungs-Maschinerie durchlaufen werden. Geplant ist, im Kreis Paderborn die ersten Systeme schon im Herbst dieses Jahres zu installieren. Dann wäre in vielen Orten die im Volksmund so genannte “Wind-Disco” endlich beendet.  „Wir bereiten uns schon seit Monaten auf diesen Zeitpunkt vor, damit wir – wenn es soweit ist – sofort loslegen können“, erläutert WestfalenWIND-Geschäftsführer Michael Obst. Das Unternehmen koordiniert derzeit die Installation für viele Windkraftbetreiber im Kreis Paderborn. Denn: Es müssen nicht alle Anlagen mit einer Höhe von mehr 100 Metern ausgerüstet werden, es reicht innerhalb der Windparks ein flächendeckendes Signal-Netz zu spannen, um eine optimale Abdeckung zu erreichen.

WestfalenWIND hat sich aus eigenem Antrieb zusammen mit anderen Windkraftbetreibern im Kreis Paderborn schon früh mit der Frage auseinandergesetzt, wie man das nächtliche Blinken der Windkraftanlagen reduzieren kann. Gemeinsam mit der Elektronik-Firma Lanthan, dem Anlagenhersteller Enercon und dem Paderborner Technologie-Netzwerk Innozent OWL wurde bereits 2017 eine Lösung präsentiert. Es wurde ein System entwickelt, das die Anwohner deutlich entlastet hätte, indem der Abstrahlwinkel der Signalfeuer verändert wurde, um die Lichtbelästigung deutlich zu mindern. Zu Vorzeigezwecken wurde das System “Arc Siril“ im Windpark Asseln eingebaut und getestet. Diese Technik wurde zwar auch von der heimischen Politik damals unterstützt, kam aber zugunsten der aufkommenden Transponder-Methode flächendeckend dann doch nicht zum Einsatz.

Windkraftausbau in OWL kommt nicht von der Stelle – und keine Besserung in Sicht

Landesverband Erneuerbare Energien

Die Energiewende in Ostwestfalen-Lippe (OWL) ist ohne einen Ausbau der Windenergie zum Scheitern verurteilt. Darauf weist der Regionalverband Ostwestfalen-Lippe im Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) anlässlich der Zahlen hin, die die Bezirksregierung Detmold vergangene Woche zur Windkraftnutzung vorgestellt hat. Danach stagniert die Zahl der Windenergieanlagen in OWL. Die düstere Prognose des LEE-Regionalverbandes OWL: Im Jahr 2020 wird es nicht viel besser – und 2021 könnte es sogar einen Rückbau der Windenergie in OWL geben.

Zum Beginn des Jahres 2020 hat es 976 Windenergieanlagen gegeben – nur eine mehr als im Vorjahr. Die Ursachen für den Stillstand beim Windkraftausbau seit 2017 sind vielfältig:

  • Die Bundesregierung hat die bewährte Festpreisvergütung für Windstrom im Jahr 2017 durch ein Ausschreibungsmodell ersetzt. Dadurch steigen die Projektrisiken vor allem für kleine Betreiber und wird die Finanzierung von Projekten erschwert.

 

  • Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen betreibt durch restriktive Vorgaben im Landesentwicklungsplan (LEP) und willkürliche Abstandsregelungen eine aktive Windenergie-Verhinderungspolitik und sorgt für Planungsunsicherheiten bei den Kommunen.

 

  • Die Kommunen geben lautstarken Minderheiten nach, die einen Windenergieausbau vor Ort aus egoistischen Motiven verhindern wollen und verzetteln sich dann in politisch motivierten Flächenplanungen, die häufig rechtswidrig sind und juristisch keinen Bestand haben.

 

  • Durch Einwände von Wetterdiensten, der Flugsicherung und der Bundeswehr wegen angeblicher Beeinträchtigungen ihrer Einrichtungen werden Windenergie-Projekte immer wieder blockiert.

 

  • Umweltschützer – allen voran der Naturschutzbund Deutschland – flankieren die politisch motivierte Windenergie-Verhinderungspolitik, indem die wenigen genehmigten Projekte wegen angeblicher Beeinträchtigungen von Artenschutzbelangen beklagt werden. Davon sind sogar sog. Repowering-Projekte betroffen, also seit Jahren bestehende Windparks, die erneuert werden sollen.

Hochburg der Windenergienutzung ist der Kreis Paderborn mit 517 Anlagen – das sind 53 Prozent der insgesamt in OWL betriebenen Anlagen. Als Positivbeispiel für eine gelungene Flächenplanung im weitgehenden Einvernehmen mit der örtlichen Bevölkerung nennt der Branchenverband für Erneuerbare Energien die Stadt Lichtenau im Kreis Paderborn, die als „Windenergie-Hauptstadt“ von NRW gilt und in der dank Windenergie zehnmal so viel Strom erzeugt wie verbraucht wird.

Nachholbedarf gibt es vor allem in den Kreisen Höxter und Lippe, die zum großen Teil ähnlich gute Voraussetzungen für die Windenergienutzung wie der Kreis Paderborn aufweisen. Mit 19 bzw. 15 Prozent an der Gesamtzahl in OWL sind die Anteile in beiden Kreisen aber noch vergleichsweise gering. Daniel Saage vom Vorstand des LEE-Regionalverbandes OWL fordert daher: „Die Kommunen in den Kreisen Höxter und Lippe können und müssen für die Energiewende mehr tun.“

Kritik übt der LEE-Regionalverband OWL aber auch an anderen Kommunen, die zwar Lippenbekenntnisse zum Klimaschutz abgeben, aber dann den Ausbau der Windenergie torpedieren und ihrer Verantwortung für die Energiewende nicht gerecht werden. Beispielhaft wird auf die Klimakampagne OWL unter Federführung der Energieagentur NRW verwiesen, an der sich 64 Kommunen beteiligen. „Die Kampagne ist gut, hat in vielen Kommunen aber nur eine Feigenblatt-Funktion und wird nicht aktiv gelebt,“ bemängelt Jürgen Wrona aus Delbrück, Vorsitzender des LEE-Regionalverbandes OWL.

Hoffnung, dass der Windenergie-Ausbau in OWL im Laufe des Jahres noch in Schwung kommt, hat der LEE-Regionalverband OWL angesichts gescheiterter „Windenergiegipfel“ und negativer Signale aus der Landes- und Bundespolitik nicht. Im Jahr 2021 könnte aus der Flaute sogar ein Rückschritt werden. Denn am 1. Januar 2021 entfällt für alle Altanlagen, die bis zum Jahr 2000 errichtet worden sind, die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Die Forderung nach einer Nachfolgeförderung für Altanlagen hat die Politik bislang nicht aufgegriffen. Die Konsequenz ist absehbar: Die meisten Altanlagen können ohne Förderung nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden und müssen stillgelegt werden. Das Ergebnis: Im Jahr 2021 könnte es in OWL weniger Windenergie geben als 2019 und 2020. „Das ist eine absurde Klimaschutz- und Energiewendepolitik“, kritisiert Wrona.

 

20 Jahre EEG: Ein Kommentar von Johannes Lackmann

Heute vor 20 Jahren wurde das Erneuerbare Energien-Gesetz in Deutschland eingführt. Akitv mitgestaltet wurde das Gesetz von Johannes Lackmann, Geschäftsführer WestfalenWIND GmbH, der damals Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE) war. Das Fachmagazin „Energate“ hat ihn im Rahmen des Jubiläums um einen Gastkommentar gebeten. Den vollständigen Text finden sie hier.