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Gemeinsames Statement von Enercon GmbH und WestfalenWIND Etteln GmbH zur voraussichtlichen Unfallursache

Vorläufige Ermittlungsergebnisse bestätigen Vermutung: Technisches Versagen kann beim Vorfall in Borchen-Etteln wohl ausgeschlossen werden

Die starken Beschädigungen einer Windenergieanlage während der Aufbauarbeiten am Standort Borchen-Etteln bei Paderborn sind aller Voraussicht nach auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Wie aus den vorläufigen Ermittlungsergebnissen der Unfallanalyse hervorgeht, kann technisches Versagen als Ursache bis auf weiteres ausgeschlossen werden. Der abschließende Untersuchungsbericht eines hinzugezogenen unabhängigen Sachverständigen soll im Laufe der kommenden Woche vorgelegt werden.
Bei abschließenden Aufbauarbeiten war am Donnerstag, den 8. März, die Windenergieanlage beschädigt worden. Personen kamen bei dem Vorfall nicht zu Schaden, es entstand lediglich Sachschaden.

Der Unfall ereignete sich nach bisherigen Erkenntnissen während des Aufbaus im Prozessschritt des sogenannten „Ausbolzens“ des Generators, durch den die Windenergieanlage in den Betriebszustand des Trudelns überführt werden soll. Der Generator wird bis dahin durch ein mechanisches Brems- und Blockiersystem (Bolzen) am Rotieren gehindert. Um den Trudel-Betriebszustand herzustellen, müssen die Rotorblätter zunächst in einen definierten Zustand verfahren werden. Der nötige Winkel sowie die Vorgänge, die Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitshinweise sind detailliert in den standardisierten Aufbauanweisungen beschrieben. Ein vorgeschriebenes 4-Augenprinzip soll sicherstellen, dass nur ausgebolzt wird, wenn sich alle Rotorblätter in der sogenannten Fahnenstellung (90°) befinden. Mit diesem Blattwinkel kann die Windenergieanlage nicht in Rotation versetzt werden. Den bisherigen Untersuchungen zufolge wurde der Generator am 8. März gegen ca. 18:15 Uhr ausgebolzt als alle drei Rotorblätter die 0°-Grad Position (maximal im Wind) innehatten. Die Anlage begann daraufhin zu rotieren. Da sie noch nicht in Betrieb genommen war, konnte sie nicht gestoppt werden, geriet in Überdrehzahl und es kam zu den Beschädigungen der Rotorblätter und weiterer Komponenten.

Aufgrund eines dreifach redundanten Sicherheitssystems kann ein solcher Vorfall bei in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen nicht auftreten.

Nach Abschluss der Ermittlungen soll die beschädigte Anlage schnellstmöglich repariert und in Betrieb genommen werden. Alle Maßnahmen werden in enger Absprache mit den zuständigen Behörden erfolgen.

„Dolce Vita“ im Kloster Dalheim bei Lichtenau

Westfalen WIND unterstützt erneut Freiluftfestival „Sommernachtslieder“  – diesmal mit Wecker, Scollo & Król und Alsmann

Hochkarätige Besetzung bei den Dalheimer „Sommernachtsliedern“ 2018: Am zweiten Juniwochenende bringt die Stiftung Kloster Dalheim. LWL-Landesmuseum für Klosterkultur in Kooperation mit dem Kulturbüro-OWL italienisches Flair in das westfälische Kloster Dalheim (Kreis Paderborn). Auf dem Programm des dreitägigen Freiluftfestivals stehen Konzerte von Konstantin Wecker (Freitag, 8. Juni, 20 Uhr) sowie Etta Scollo und Schauspieler Joachim Król (Samstag, 9. Juni, 20 Uhr). Wieder dabei ist Entertainer Götz Alsmann (Sonntag, 10. Juni, 15 Uhr), der sein Publikum auf eine musikalische Reise ans Mittelmeer mitnimmt.

Höhepunkt im Dalheimer Veranstaltungskalender

Museumsdirektor Dr. Ingo Grabowsky freut sich, in diesem Jahr bereits zum dritten Mal zum Freiluftfestival ins Kloster Dalheim einladen zu können: „Die Konzerte unter freiem Himmel sind ein Höhepunkt in unserem Veranstaltungskalender geworden. Hier trifft großartige Musik auf die besondere Atmosphäre des Klosters Dalheim – die perfekte Kombination für einen entspannten Sommerabend oder -nachmittag.“

Zeitgleich mit den „Sommernachtsliedern“ findet in diesem Jahr auch der „Tag der Gärten und Parks“ statt, an dem zahlreiche Gärten westfalenweit ihre Pforten öffnen. Der Eintritt zum Museum und zu den Klostergärten ist somit am Samstag und Sonntag (9. und 10. Juni) frei. Die Kombination aus beiden Veranstaltungen lädt dazu ein, den ganzen Tag in Dalheim zu verbringen. „Dies erlaubt unseren Gästen, vor den Konzerten kostenlos die wiedereröffnete Dauerausstellung zu besuchen oder bei einer Sonderführung unsere Gärten zu erkunden“, schlägt Grabowsky vor.

Süße Klänge des Südens

Das Programm der „Sommernachtslieder“  stellte die Stiftung Kloster Dalheim erneut in Kooperation mit dem KulturBüro-OWL zusammen und achtete dabei wie gewohnt auf eine hochkarätige Besetzung. In diesem Jahr freut sich Carsten Hormes, künstlerischer Leiter des KulturBüro-OWL, insbesondere über den roten Faden, der sich thematisch durch das Wochenende zieht: Ob der in der Toskana lebende Wecker, die sizilianische Scollo und nicht zuletzt Götz Alsmann mit seinem Programm „… in Rom“ – sie alle bringen ein Stück „Dolce Vita“ nach Dalheim. „Mit den Künstlern und ihren Programmen für die „Sommernachtslieder“ holen wir in diesem Jahr ein Stück Italien nach Ostwestfalen und sorgen so für unvergessliche Konzerterlebnisse“, so Hormes.

Der historische Ehrenhof des Klosters Dalheim bildet die Kulisse für das Freiluftfestival: umgeben von der barocken Schlossarchitektur der Anlage werden hier insgesamt 750 Sitzplätze geschaffen. Familie Brand versorgt mit Erfrischungsgetränken und Kleinigkeiten aus dem Klosterwirtshaus.

Der Kartenvorverkauf für die „Sommernachtslieder“ läuft bereits seit dem 10. November 2017. Für alle Konzerte sind aktuell noch Karten erhältlich.

Die Konzerte veranstaltet die Stiftung Kloster Dalheim. LWL-Landesmuseum für Klosterkultur in Zusammenarbeit mit dem KulturBüro-OWL. Das Festival wird unterstützt von der WestfalenWIND GmbH und der VM VermögensManufaktur.

Einlass ist jeweils 1,5 Stunden vor Veranstaltungsbeginn. Bei schlechtem Wetter werden kostenlose Regenponchos verteilt.

Karten (Konstantin Wecker: 40 Euro, Etta Scollo & Joachim Król 28 Euro, Götz Alsmann und Band 35 Euro) sind telefonisch erhältlich unter 05292 9319-224 oder per E-Mail unter kloster-dalheim@lwl.org

Geringe Eintrittswahrscheinlichkeit für Haftpflichtschäden an Windkraftanlagen

Die Havarie einer Windkraftanlage in Borchen-Etteln hat in den letzten Tagen verständlicherweise für hohe öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt, da so ein Ereignis immer mit vielen Emotionen verbunden ist. Rein aus statistischer Sicht ist die Eintrittswahrscheinlichkeit für Drittschäden durch den Betrieb von Windkraftanlagen jedoch als gering einzustufen. Das statistische Schadenausmaß ist nicht sehr hoch. Dies belegt unter anderem die Schadenstatistik des Enser Versicherungskontors (EVK). In dieser analysiert der Spezialversicherungsmakler für Erneuerbare Energietechnologien anonymisiert Schäden an den rund 4.500 Windenergieanlagen, die Kunden über EVK versichert haben. Über einen Zeitraum von sechs Jahren wurden EVK nicht mehr als 20 Haftpflichtschäden ersatzpflichtig gemeldet. Dabei standen kleinere Sachschäden im Vordergrund, Personenschäden traten in keinem Fall ein. Das geringe Schadenrisiko spiegelt sich auch in den verhältnismäßig niedrigen Haftpflichtversicherungsprämien für Windenergieanlagen wieder: Eine vollumfängliche Betreiberhaftpflichtversicherung inklusive Bauherrenrisiko ist für knapp 100€ Nettojahresbeitrag je Windkraftanlage erhältlich. Menschliche Fehler lassen sich in keinem Bereich vermeiden, aber die generellen Schadenerfahrungen von EVK aus den letzten 20 Jahren zeigen, dass Drittschäden durch den Betrieb von Windenergieanlagen selten sind.

Über das Enser Versicherungskontor:

Die Enser Versicherungskontor GmbH (EVK) ist einer der führenden Spezialmakler für Erneuerbare Energietechnologien. Bereits seit 1996 prägt EVK mit Innovationsgeist die Absicherung von Anlagen für Windkraft, Photovoltaik, Speichertechnik, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie. 27 Mitarbeiter betreuen europaweit mehr als 10.000 Anlagen. Die Mandantschaft reicht vom Windkraft-Betreiber der ersten Stunde über kommunale Unternehmen bis zu Fondsgesellschaften. Für EVK stehen dabei immer der Kunde und seine Interessen im Fokus – über die gesamte Vertragsdauer und insbesondere auch im Schadenfall. Die hauseigenen Schadeningenieure sorgen für eine kompetente, zügige Regulierung. Nähere Informationen unter www.evk-oberense.de

WestfalenWIND Etteln GmbH: Vorfall wird von unabhängigen Experten untersucht

Auch am Wochenende ist die Ursachenforschung für die bei abschließenden Bauarbeiten im Windpark Etteln beschädigte Anlage E-115 weitergegangen. Spezialisten der Firma Enercon haben mit der Schadens- und Ursachenermittlung vor Ort begonnen.

Darüber hinaus lässt die Herstellerfirma Enercon den Vorfall von unabhängigen Sachverständigen untersuchen.

Sobald diese Experten ihren Bericht vorlegen, wird die Öffentlichkeit darüber informiert werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt liegt nur die Vermutung nahe, dass Sicherheits-vorschriften nicht beachtet wurden.

Es könnte sich um einen menschlichen Fehler gehandelt haben. Die WestfalenWIND Etteln GmbH geht davon aus, dass das von Enercon beauftragte Aufbauteam entgegen der eindeutigen Arbeitsanweisungen die Arretierung der Maschine gelöst hat, obwohl die Rotorblätter voll im Wind standen. Vorschrift ist es, diese Arretierung nur dann zu lösen, wenn zuvor die Rotorblätter einzeln so gedreht wurden, dass der Wind an ihnen vorbeistreichen kann, ohne die Maschine in Gang zu setzen.

Im regulären Betrieb verhindern 3 unabhängig voneinander arbeitende Blatt-Verstellmechanismen eine Überdrehzahl wie beim Vorfall in Etteln. Diese Sicherheitsmechanismen waren bei der noch im Bau befindlichen Maschine aber noch nicht installiert und mussten es zu diesem Zeitpunkt auch nicht sein.

Deshalb gibt es keinen Grund, nach diesem Vorfall die Sicherheit fertig installierter und in Betrieb befindlicher Anlagen des Typs E-115 in Frage zu stellen.

Zu vergleichen ist das Unglück mit einem Auto ohne Handbremse, das achtlos auf einer Gefällestrecke abgestellt wurde.

Da sich nach dem Vorfall Schaulustige nicht an die Absperrungen rund um die beschädigte Anlage gehalten hatten, haben die WestfalenWIND Etteln GmbH und Enercon als bauausführendes Unternehmen die Sicherheitskräfte für diese Woche vor Ort personell verstärkt.

Akut gefährdet ist außerhalb des Sicherheitsbereiches niemand, auch die heruntergefallenen Rotorblattteile aus GFK-Material stellen keine Gefahr da. Sie werden in den nächsten Tagen unter Aufsicht eines Experten der Landwirtschaftskammer aufgesammelt und fachgerecht entsorgt.

Rechnen mit neuer Energie: Windkraftanlage 4.0 – Gemeinsame Medieninformation von WestfalenWIND IT und SICP

WestfalenWind IT und die Universität Paderborn realisieren mit WindCORES Deutschlands ersten Rechenknoten und Datenspeicher in einer Windenergieanlage in Lichtenau

Windenergieanlagen (WEA) können weit mehr sein als bloße ökologische Stromerzeuger. Das belegen WestfalenWind IT und der SICP – Software Innovation Campus Paderborn der Universität Paderborn mit einem gemeinsamen Weg von der Theorie bis in die Praxis. Das Konzept „WindCORES“ ist ein beeindruckender Beleg für das Potential IT-Systeme in einem Windpark nachhaltig und wirtschaftlich zu versorgen. Das Erfolgsbeispiel für die Kooperation zwischen Wissenschaft und Unternehmen zeigt auf wie Herausforderungen gemeinsam in die Praxis überführt werden. Seit Oktober 2017 ist Deutschlands erster Rechenknoten und Datenspeicher in einer WEA in Lichtenau betriebsbereit.

Digitalisierung – das Schlagwort der Stunde. Doch für die höhere und oft ortsnah benötigte Rechenleistung von zukunftsweisenden Technologien ist nicht zuletzt eines erforderlich: Energie. Wie aber sind erneuerbare Energien und die laufend steigenden Energiebedarfe in Einklang zu bringen? Wie können Windkraftanlagen gestaltet werden, um einen weiteren Nutzen zu erbringen? Wie können Unternehmen steigenden Energiepreisen entgegenwirken? Eine Lösung für diese Herausforderung hat die WestfalenWind IT aus Paderborn in der Zusammenarbeit mit den regionalen Akteuren SICP – Software Innovation Campus Paderborn, der InnoZent OWL e.V., der Innofactory GmbH und der dtm group zur Marktreife gebracht: WindCORES.

Genial, naheliegend, innovativ 

Hinter dem Namen verbirgt sich nichts anderes als die Verschmelzung von Windenergieanlagen mit herkömmlichen Leistungsangeboten von Rechenzentren. Das Resultat: wirtschaftliche und nachhaltige IT-Outsourcing-Produkte der Verfügbarkeitsklasse III. Die Vorteile sind enorm. Produzierter Ökostrom wird ortsnah verwertet, vorhandene Gebäude und Infrastrukturen werden genutzt, anstatt neue gebaut. Firmen wissen genau, wo ihre Daten liegen und ihre Rechenvorgänge stattfinden. Obendrein sind die Betriebskosten geringer. So können Stromkosten um bis zu 50 Prozent auf 15 Cent pro Kilowattstunde reduziert werden. Zudem erlaubt die hochsichere Integration der IT in Windparks eine nahezu verlustfreie, mehrfache Anbindung an weitere erneuerbare Energieerzeuger und den notwendigen Kommunikationsnetzen. 

Idee, Konzept und …

Die WestfalenWind IT hat lange nach kompetenten Partnern gesucht, um zentrale Fragestellungen dieser Innovation für eine mögliche Pilotierung zu klären. Gemeinsam mit der InnoZent OWL e.V. wurde der SICP – Software Innovation Campus Paderborn der Universität Paderborn für den nächsten Schritt identifiziert. Die Aufgabe bestand darin, Rahmenbedingungen und technische Anforderungen einer Umsetzung zu untersuchen. Die Herausforderung der IT-Manufaktur dtm lag darin, ein interferenzfreies Konzept zu erarbeiten. „Das bedeutet, die Trafostation der Windkraftanlage und der Rechenknoten dürfen sich nicht gegenseitig beeinflussen“, erklärt Dr. Gunnar Schomaker, Manager und Senior Researcher am SICP. „Das ist mit einem individuellen Konzept der dtm group aus Meckenbeuren gelungen.“

Umsetzung

Im Fuß des 13 Meter breiten und 150 Meter hohen Stahlbetonturmes sind derzeit vier feuerbeständige IT-Sicherheitsschränke aufgestellt, in denen jeweils Platz für 62 Höheneinheiten ist. Die Daten sind in den IT-Safe-Schränken vor fremdem Zugriff und vor EMV-Störungen (elektromagnetische Verträglichkeit) geschützt. Die Betriebszustände der Anlage lassen sich in Echtzeit messen und sämtliche Zugänge zu den Systemen werden beobachtet.

Die Stärke des patentangemeldeten WindCORES-Konzepts ist seine hohe Flexibilität, die alle Anforderungen von Kunden durch maßgeschneiderte Modullösungen und Anpassungen aufgreift. Es ist eine direkte Vernetzung mit Kunden möglich und durch die virtuelle Verbindung mehrerer WindCORES im Windpark eine nahezu beliebige Skalierung denkbar. Die starke Vernetzung der unabhängigen WindCORES erlaubt zudem eine aktive Gestaltung der Serviceverfügbarkeit über die Anwendungsschicht.

Erster kritischer Kunde des innovativen Projektes ist das IMT der Universität Paderborn. Das Team rund um Prof. Dr. Gudrun Oevel wird ab Inbetriebnahme einen Testbetrieb durchführen, um möglichst alle wichtigen Performancewerte und Kennzahlen zu ermitteln. „WindCores zeigt, wie dank Wissenstransfer zwischen dem SICP und der WestfalenWind IT sowie einem funktionierenden Kompetenznetzwerk eine Idee erfolgreich realisiert werden kann. Die Innovationskraft der Region im Bereich der Digitalisierung ist über alle Branchen und Unternehmensbereiche hinweg sehr hoch. Das zeigt sich nicht zuletzt auch durch viele andere Vorhaben in unserer Region“, betont Dr. Gunnar Schomaker.

Kreiseigener Betrieb jetzt auch Windkraft-Betreiber – Lackmann Phymetric übergibt Schlüssel an AVE GmbH

BU: Johannes Lackmann (rechts) von der Lackmann Phymetric GmbH übergibt den symbolischen Schlüssel an Martin Hübner (Geschäftsführer AVE GmbH), Landrat Manfred Müller, Meinolf Päsch (Aufsichtratsvorsitzender AVE GmbH) und Wolfgang Scholle (Vorsitzender Betriebsausschuss).

Die Mülldeponie des Kreises Paderborn ist jetzt auch Windkraft-Standort. Seit wenigen Wochen drehen sich auf dem Energiezentrum zwischen Paderborn-Wewer und Salzkotten-Scharmede zwei moderne Windkraftanlagen des Typs Enercon E-115. Betreiber ist die AVE GmbH, die wiederum eine Eigenbetriebstochter des Kreises Paderborn ist.

Die Lackmann Phymetric GmbH hatte im Auftrag der AVE über 3 Jahre lang das Genehmigungsverfahren und den Bau der Anlagen durchgeführt. Bei der feierlichen Schlüsselübergabe freute sich der Aufsichtsratsvorsitzende der AVE, Meinolf Päsch, dass mit der Inbetriebnahme das Klimaschutzkonzept des Kreises pro-Aktiv umgesetzt werde. Zusammen werden die Anlagen etwa 14 Mio. Kilowattstunden im Jahr erzeugen. Das sei mehr als viermal so viel, wie der Kreis in seinen Liegenschaften selbst verbrauche.

Landrat Manfred Müller wies darauf hin, dass es sich bei dem 10-Millionen-Euro-Projekt um die größte jemals getätigte Einzelinvestition des Kreises handele.

Phymetric-Geschäftsführer Johannes Lackmann wünschte den Anlagen stets viel Wind, „schließlich profitieren von dem erzeugten Ökostrom auch die Bürger im Kreis Paderborn“. Denn die Einnahmen der AVE durch die Windkraft sollen helfen, die Müllgebühren stabil zu halten.

Gastkommentar von Franz Alt: Das Affen-Theater der deutschen Autoindustrie

Die Unfähigkeit der deutschen Politik, überhaupt noch zukunftsfähige politische Entscheidungen zu treffen, wird immer offensichtlicher.

  • Klimapolitik? Kein wirkliches Thema bei den Koalitionsverhandlungen.
  • Verkehrswende? Aber doch nicht mit den Autoparteien CDU/CSU und SPD.
  • Agrarwende? Die Lobbyisten des Deutschen Bauernverbandes wissen sie zu verhindern. Brauchen wir überhaupt noch eine neue Bundesregierung, wenn uns ohnehin die Wirtschaft und ihre Lobbisten regieren?

Offenbar bewirken zehn Affen, die von der Autoindustrie für ein Diesel-Greenwashing missbraucht wurden, mehr als Jahre lange mühevolle Aufklärungsarbeit der Umweltverbände. Jetzt plötzlich geben sich alle bestürzt und geloben Besserung. Wir leben im Zeitalter des Affentheaters. „Die Affen“, schreibt Gerald Traufetter im „Spiegel“, „sind zum Symbol für den dramatischen Werteverfall in den Chefetagen geworden“.

In der EU sterben jedes Jahr 400.000 Menschen an Atemwegs-, Krebs- und Herzerkrankungen. Und in 70 deutschen Städten werden die Grenzwerte für Stickoxide um ein Vielfaches überschritten. Doch die Technologien des Todes werden politisch weiter gefördert und zehn Affen sind weit bedeutender als Millionen Menschen als Versuchstiere der deutschen Autowirtschaft.

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Windstrom wird erneut günstiger – ab März senkt WestfalenWIND Strom kreisweit die Preise

Gegen den bundesweiten Durchschnitt kann der heimische Versorger WestfalenWIND Strom GmbH mit Sitz in Lichtenau seine Tarife senken.

Zum 01.03.2018 gilt im Kreis Paderborn dann der Preis von 24,24 ct pro Kilowattstunde. Ausnahmen sind Lichtenau, Bad Wünnenberg und einige Ortsteile von Büren, dort gilt weiter der von Windparkbetreibern unterstützte, besonders günstige Tarif von 22,42 ct/kWh.

Durch die Preissenkung im Rest des Kreises Paderborn spart ein Durchschnitts-Haushalt (4000 kWh) im Vergleich zum Grundversorger damit fast 150 € im Jahr. WestfalenWIND Strom ist auch verglichen mit verschiedenen lokalen Stadtwerken immer mindestens 50 € im Jahr günstiger. „Windstrom muss eben nicht teuer sein“, erläutern die Geschäftsführer Dirk Bollmann und Winfried Gödde. „Wir sind 2014 angetreten, um zu zeigen, dass die Energiewende zu bezahlbaren Preisen machbar ist“, so Gödde. „Diesen Beweis haben wir seitdem jedes Jahr erbracht. Umso mehr freuen wir uns, dass wir jetzt für die allermeisten Städte im Kreis Paderborn und auch im Kreis Höxter die Tarife erneut senken können“, erläutert Bollmann.

Das Interesse am heimischen Versorger, der einige Windkraftanlagen selbst betreibt, sei groß. Immer mehr Menschen würden nicht nur beim Einkauf von Lebensmitteln auf Regionalität setzen, sondern eben auch darüber nachdenken, wie ihr Strom produziert werden solle.

„Bei uns kommt der nämlich nicht einfach nur aus der Steckdose, sondern durch die Förderung Erneuerbarer Energien tun wir ganz konkret etwas für die Energiewende“ – sagt Gödde. Damit stünde man ganz im Gegensatz zu vielen anderen Stromversorgern, die angeblich „sauberen“ Wasserkraft Strom aus Norwegen liefern würden. Dabei gebe es gar keine Leitung, über die Strom von Norwegen nach Deutschland transportiert werden könne.

Die Sache mit dem Herkunftszertifikat Wasserkraftstrom Norwegen oder Österreich sei deshalb nicht nur in den Augen von WestfalenWIND Strom Betrug am Verbraucher. (siehe http://www.energieverbraucher.de/de/gruener-strom__377/ -Legalisierter Betrug)

Unabhängig davon freue man sich, dass der Kreis auf dem Weg zur 100-%-Region mittlerweile ein ganzes Stück vorangekommen sei. Aktuell liege der Anteil des Ökostroms am Gesamtstromverbrauch bei knapp 90 %. Auf der Internetseite westfalenwind-strom.de stellt das Unternehmen Live-Daten zur Ökostrom-Erzeugug für jede Kommune im Kreis Paderborn zur Verfügung. „Die neu in 2017 installierten Wind-und Solarstromanlagen mit eingerechnet, fehlt zu den vom Kreistag beschlossenen Ziel 100 % Ökostrom nicht mehr allzu viel“, freuen sich die Geschäftsführer.

PV ohne EEG und Bürokratie – volle Eigenversorgung bei 15 ct/kWh

PV ohne EEG und Bürokratie – volle Eigenversorgung für 15 ct/kWh
Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen für PV-Eigenverbrauchsanlagen

Für die Phase der Markteinführung von Fotovoltaikanlagen (PV) war ein Förderinstrument wie das EEG zweifellos ein notwendiger und im Ergebnis ein überaus erfolgreicher Rechtsrahmen. Das EEG hat die Industrialisierung der PV-Modulherstellung soweit befördert, dass die PV heute als eine global wettbewerbsfähige Stromerzeugungstechnologie gelten kann.
PV-Dachanlagen haben mittlerweile ein Kostenniveau erreicht, für das eine Förderung per EEG mit Kostenumlage auf den Strompreis schlichtweg nicht mehr erforderlich ist. Voraussetzung ist allerdings eine insgesamt sachgerechte Kostenzuordnung und die Vermeidung zu hoher Verwaltungskosten.
Mit Gestehungskosten von ca 10 ct/kWh und weiter fallenden Preisen rangieren PV-Anlagen in der gleichen Größenordnung wie andere Haustechnik, werden aber regulatorisch völlig anders behandelt. Passive und aktive Nutzung der Solarstrahlung durch Fenster und Fassaden und Solarthermieanlagen gelten als normaler Bestandteil der Haustechnik, deren Nutzen nicht als Einkünfte aus Gewerbe zu versteuern sind, für die keine Umsatzsteuer zu entrichten ist, die nicht anmeldepflichtig sind, die weder von Umlagen partizipieren noch selbst umlage- und steuerpflichtig sind.
Die durchschnittliche Leistung einer PV-Dachanlage liegt bei 7 kWp. Das entspricht einer Erzeugung von 6.500 kWh/a für mittlere Einstrahlungsbedingungen in Deutschland. Beim Netzbetreiber (NB) entstehen Verwaltungskosten je Anlage bis zu 200 €/a (Angabe Stadtwerke Steinfurt). Beim Anlagenbetreiber entstehen für Gewinnermittlung, Steuererklärung etc mindestens weitere 200 €/a. Nicht bekannt sind die spezifischen Kosten bei den Finanzämtern und bei den ÜNB für den Wälzungsprozess. Nur der bekannte Teil der Verwaltungskosten beträgt also schon 6 ct/kWh.
Mit dem neuen Mieterstrommodell ist der bürokratische Aufwand noch weiter auf die Spitze getrieben worden.
Der für die Markteinführung notwendige und überaus erfolgreiche Rechtsrahmen erweist sich zumindest in der heutigen bürokratischen Ausprägung inzwischen eher als Bremse auf dem Weg in den Massenmarkt der Privatkunden und KMU.

Vorschlag:

– PV-Anlagen für Eigenstromnutzung erhalten keine Vergütung mehr aus dem EEG.
– Der Betreiber hat die Anlage vor Errichtung beim NB anzumelden mit Höhe der installierten Leistung. Der NB prüft die netztechnischen Voraussetzungen und gibt ggf den Anschluss frei oder macht technisch begründete Einschränkungen.
– Der NB ersetzt den Zähler am Netzverknüpfungspunkt durch einen Zähler ohne Rücklaufsperre (net-metering).
– Der Betreiber zahlt neben der in seinem Netzgebiet üblichen Jahresgrundgebühr (ca.80 €) ein zusätzliches monatliches Netzentgelt in Höhe von 3,5 € pro kWp installierter PV-Leistung direkt an den Netzbetreiber. Soweit der Betreiber im Abrechnungsjahr mehr Strom aus dem Netz bezieht, als er einspeist, zahlt er dafür neben dem Strompreis die üblichen Netzentgelte und Umlagen an seinen Versorger
– Überschüssige Netzrückspeisungen im Abrechnungszeitraum (1 Jahr) werden Vom NB nicht vergütet. Es steht dem Betreiber frei, diese selbst zu vermarkten.
– Hauseigentümer und Mieter können sich zu einer Net-metering-Einheit zusammenschließen. Die Verteilung von Kosten und Nutzen untereinander können im Rahmen der Vertragsfreiheit ausgehandelt werden.

Begründung

Kostengerechte Netzgebühren:

Obwohl PV-Eigenerzeugungsanlagen noch immer über das EEG eine Nettoförderung erhalten, die von anderen Stromkunden mitgetragen werden muss, werden die vom NB bereitgestellten Netzdienstleistungen (Spannung, Frequenz, Reserveleistung) anteilig für den Eigenverbrauch durch das verbrauchsbezogene Abrechnungssystem nicht erfasst. Bei einer hohen Marktdurchdringung von Eigenverbrauchs-PV würden nach den bisherigen verbrauchsbezogenen Netztarifen immer mehr Kosten auf die übrigen Anschlussnehmer verteilt werden müssen. Das Modell ist daher nicht zukunftsfähig.
In einer künftigen Marktordnung sollte die Eigenstromerzeugung nicht behindert werden, aber die vom NB vorgehaltenen Netzdienstleistungen müssen kostengerecht bezahlt werden. Das bedeutet vor allem, dass diese Leistungen nicht mehr allein nach verbrauchten Kilowattstunden abgerechnet werden können sondern vorrangig nach Leistung. Dabei könnte entweder die zulässige Leistung am Netzanschlusspunkt herangezogen werden oder die installierte PV-Anlagenleistung. Im vorliegenden Vorschlag bietet sich der Maßstab der installierten PV-Anlagenleistung als pragmatischer und transparent kalkulierbarer Ansatz an.

Net-metering:

Unter den gegenwärtigen Marktbedingungen hat sich ein starker Trend zu einer individuellen Eigenverbrauchsoptimierung auf Basis von teuren Batteriespeichern entwickelt. Der Trend wird auch durch beflügelt durch ein gewisses Autarkie-Ideal bei vielen Verbrauchern.
Individuelle Autarkie orientiert sich eher an einer Subsistenzwirtschaft und steht im Gegensatz zu einem volkswirtschaftlichen Ansatz.

Im Laufe der Elektrifizierung haben sich die zunächst bestehenden Stromerzeugungsinseln aus guten Gründen zu Netzgebieten zusammengeschlossen. Die Ausbildung großer Netzgebiete mit verschiedenen Spannungsebenen kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden in Bezug auf Versorgungssicherheit und als notwendige Voraussetzung für eine starke technische und wirtschaftliche Entwicklung in den Industrieländern. Es spricht alles dafür, dieses System weiter auszubauen und es nicht zu erodieren.
Allein auf der Ebene eines örtlichen Netzgebietes, in welchem neben Verbrauch auch Erzeugung stattfindet, ist der aggregierte Bedarf an Ausgleichsenergie um ein Vielfaches geringer als die Summe aller einzelnen Ausgleichsmengen für die Einzelverbraucher/Erzeuger.
Wenn der Betrieb eines solchen Netzes über Gebühren anhand von Leistungspreisen finanziert wird, ist es nicht notwendig, die innerhalb des Netzes fließenden Ausgleichsstrommengen noch mal gesondert zu erfassen und mit Gebühren zu belegen.
Daher ist ein Net-Metering mit Stromzählern, welche die bezogenen und gelieferten Mengen saldieren, innerhalb des Netzgebietes ein angepasstes Verfahren. Net-Metering ist daher aus guten Gründen in vielen Ländern bereits ein zentraler Bestandteil der Markteinführung von PV-Eigenerzeugungsanlagen.

Anreiz zur Sektorenkopplung:

Ein attraktives Net-metering Modell, ohne Belastung durch sachfremde Umlagen schafft den Anreiz, PV-Anlagen so groß zu dimensionieren, dass möglichst viele Anwendungen durch die Eigenstromerzeugung abgedeckt werden. Dazu gehören elektrische Brauchwassererwärmung, Wärmepumpen für Raumwärme und E-Mobilität. Diese Sektorenkopplung auf Basis von Net-metering bringt die Energiewende auch ein Stück weiter in den Bereichen Wärme und Mobilität, die bislang kaum vorangekommen sind. Denn das Net-metering ermöglicht die Stromversorgung dieser Zusatzverbräuche zu Erzeugerpreisen (ca. 10 ct/kWh) plus Netzkosten. Ohne Net-metering wäre ein Großteil dieser Stromverbräuche nur durch Strombezug zu vollen Kosten ( ca 25 – 30 ct/kWh) möglich.

Flexibilitätsoptionen:

Unter den strategischen Vordenkern der Energiewende besteht ein breiter Konsens dahingehend, dass die Nutzung sogenannter Flexibilitätsoptionen beim Stromverbrauch zu den kostengünstigsten Optionen für den ständigen Ausgleich von Stromerzeugung und Verbrauch zählt. Damit sind alle Maßnahmen umfasst, die eine zeitliche Verschiebung des Stromverbrauchs in die Zeiten befördern, in denen das Angebot an volatiler Stromerzeugung aus Wind und Sonne hoch ist. Viele Stromanwendungen im Privatsektor und in der Industrie lassen sich mit moderatem Aufwand zeitlich flexibilisieren. Dazu gehören u.a. die Bereiche Wärmeerzeugung, Kühlen, Druckluft, Laden von E-Mobilen, Pumpvorgänge, bis hin zu flexiblen Prozessen in der Grundstoffindustrie (z.B. Aluminiumherstellung). Diese „Flexoptionen“ sind deutlich kostengünstiger als die zeitliche Entkopplung von Erzeugung und Verbrauch durch eigens installierte Stromspeicher.
Solange wir ein Gebühren- und Umlagensystem haben, das jede Kilowattstunde gleich belastet, schaffen wir für die Kombination von Eigenerzeugung und Verbrauch den Anreiz, nur die eigene Insel zu optimieren, aber nicht das System. Dieser Ansatz ist falsch, weil er letztlich die Energiewende erschwert und die Kosten erhöht.
Für die Nutzung der Flexoptionen muss es eine klar strukturierte Zuständigkeit geben, die die Optimierung des Gesamtsystems im Auge hat.
Entsprechend der bestehenden Hierarchie und der Verantwortlichkeiten für die Netzstabilität von den ÜNB bis zu den VNB räumen die Netzbetreiber den Marktakteuren (Stromerzeuger, Stromhändler, Verbraucher) den Spielraum ein, den die physikalischen Grenzen des Netzes ermöglichen.
Runtergebrochen auf die Ebene von PV-Eigenerzeugungsanlagen bedeutet das, dass die bei den Verbrauchern vorhandenen Flexoptionen z.B. über die Regelung nach § 14a EnWG von den NB gesteuert werden sollten. Der Anreiz für die Verbraucher, ihre Flexoptionen zur Verfügung zu stellen, besteht in reduzierten Netzentgelten entsprechend der § 14a Regelung. Innerhalb der jeweiligen Systemgrenzen der Netzes können Erzeuger, Stromhändler und Verbraucher die Flexoptionen zur Kostenoptimierung des Stromgeschäfts nutzen.
Im Übrigen würde ein Net-metering auch die Nutzung der Flexoptionen wesentlich erleichtern, weil sich das Net-Metering gebührenneutral auswirkt.

Die gesamte Frage der Nutzung von Flexoptionen ist nicht notwendig mit der Frage der Neuordnung von PV-Eigenerzeugungsanlagen verknüpft. Es soll hier aber aufgezeigt werden, dass der Wegfall der Inseloptimierung durch das Net-metering keine systematischen Nachteile schafft sondern weitere Optionen eröffnet.

Aufgabenabgrenzung der Netzbetreiber im Unbundling:

Unabhängig von der Organisation von PV-Eigenstromerzeugung muss der NB wie vorstehend beschrieben die Nutzung der Flexoptionen zwischen den Marktakteuren überwachen und ggf eingrenzen.
Eigenerzeuger, die im Rahmen dieses Modellvorschlags im Zeitraum eines Jahres keinen Nettostrombezug haben, brauchen keinen Stromversorger mehr. Die Beschaffung der dann noch notwendigen Ausgleichsenergiemengen würde aggregiert für ein ganzes Netzgebiet erfolgen. Der Kauf und Verkauf von Strommengen in größerem Umfang durch den Netzbetreiber wäre ein Verstoß gegen das Prinzip des Unbundling. Der Netzbetreiber sollte also verpflichtet werden, die Beschaffung des Ausgleichsstromes per Ausschreibungsverfahren an Stromhändler zu übertragen.
An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass für die Beschaffung des Ausgleichstromes anders als bei der Inseloptimierung ein viel größeres Portfolio an Erzeugungskapazitäten, Flexoptionen und Speichern auch außerhalb des jeweiligen Netzgebiets zur Verfügung steht mit der Folge, dass diese Art der Beschaffung erhebliche Kostenvorteile mit sich bringt.

Sonstige Umlagen:

Wie bereits in der Einleitung dargelegt, ist es das Ziel dieses Vorschlags, die Erzeugung von PV-Strom für den Eigenverbrauch rechtlich und finanziell so zu stellen wie andere Haustechnik auch. Es gibt dann keine Rechtfertigung mehr für das Erheben von EEG-Umlage auf Eigenverbrauch, für Stromsteuer, für Konzessionsabgaben und sonstige Umlagen.
Die Erhebung von Stromsteuer auf regenerativ erzeugten Strom für den Eigenverbrauch ist eine Pervertierung der mit Einführung der Ökosteuer seiner Zeit beabsichtigten ökologischen Lenkungswirkung. Die Steuer wurde unter anderem mit dem Ziel eingeführt, durch eine gewisse Internalisierung der externen Kosten der fossilen und atomaren Stromerzeugung eine Lenkungswirkung in Richtung erneuerbarer Energien zu erzielen. Inzwischen ist daraus schlichtweg ein Geldbeschaffungsinstrument geworden, das im Ergebnis eine Lenkungswirkung weg von der sauberen Eigenstromerzeugung hat.
Die ursprüngliche Absicht kann heute am besten durch die Einführung eines CO2-Mindestpreises etwa in Form einer Lenkungsabgabe realisiert werden.

Vor dem Hintergrund, dass die Kosten der Energiewende, soweit es das EEG betrifft, bislang überwiegend durch Privatverbraucher und KMU finanziert wurden, indem ca. 40 % des Stromabsatzes in Deutschland für die sogenannte energieintensive Industrie von der EEG-Umlage befreit ist, besteht ohnehin dringender Korrekturbedarf schon aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit. Den Verbrauchergruppen, die bislang am meisten zur Finanzierung der Energiewende beigetragen haben, steht als ersten eine umlagenfreie Nutzung der von ihnen vorrangig finanzierten Technologie zu.*

Kalkulation der Netzentgelte

Wie zuvor dargelegt erfordert die PV-Eigenstromerzeugung generell eine Umstellung bei den Netzentgelten. Das gilt im besonderen Maße dann, wenn durch Net-metering und Ausgleichstrombeschaffung durch den Netzbetreiber dem NB weitere Aufgaben zufallen.
Dafür soll nachstehend eine erste grobe Kalkulation gegeben werden.
Eine Durchschnittsanlage von 7 kWp ermöglicht eine Stromerzeugung von 6.500 kWh/a zu Kosten von ca 10 ct/kWh, in Summe also für 650 €/a. Wenn der Verbrauch für diese Erzeugung optimiert ist, wird damit ein Strombezug aus dem Netz mit Kosten von mindestens 1.625 €/a (6.500 kWh x 25 ct/kWh incl. MWSt) ersetzt. Von diesem Bruttovorteil in Höhe von 975 €/a muss der Erzeuger die Kosten in Abzug bringen, die dem NB durch dieses Modell entstehen.
Bei einem Durchschnittsverbrauch von 4.000 kWh/a fallen Grundgebühren (Messkosten) in Höhe von ca 80 € und verbrauchsabhängige Netzentgelte von 6,8 ct/kWh an, in Summe also 352 €/a. (Beispiel Netzgebiet WWN). Diese Kostenerstattung benötigt der NB weiterhin für die Netzbereitstellung incl aller Netzdienstleistungen. Es wird unterstellt, dass kein zusätzlicher Netzausbau erforderlich wird.
Zusätzlich übernimmt der NB bei diesem Modell die Funktion, zeitweilige Nettoeinspeisemengen vor allem in den Tagesstunden der Sommermonate zu anderen Tageszeiten über das Jahr verteilt zurückzuliefern. Man kann davon ausgehen, dass etwa die Hälfte der PV-Erzeugungsmenge von 6.500 kWh/a direkt selbst verbraucht wird und die andere Hälfte zu anderen Zeiten mit geringerem Marktwert zurückgeliefert werden muss. Auf der Internetseite Netztransparenz.de lassen sich die Preisdifferenzen ablesen, die zwischen der Abnahme von PV-Strom vor allem im Sommer und der Rücklieferung über das Jahr verteilt entstehen. Der Marktwert der Einspeisung ist dabei max. 0,5 ct/kWh geringer als der Marktwert der Rücklieferung. Diese Marktwertdifferenz von ca 16 €/a muss dem NB ebenfalls erstattet werden. In Summe hat der NB dann einen Kostenerstattungsanspruch von 370 €/a incl. Grundgebühr/Messkosten.
Daraus lässt sich folgender Netzentgeltvorschlag ableiten:
80 €/a Grundgebühr/Messkosten und zusätzlich 42 €/kWp/a installierter PV-Leistung als jährlicher Netzkostenbeitrag. Legt man den Netzkostenbeitrag auf die erzeugte PV-Strommenge um, ergeben sich Erzeugungskosten von 10 ct/kWh plus Netzkosten von 4,6 ct/kWh. Mit Gesamtkosten von ca. 15 ct im Vergleich zu Bezugskosten von mindestens 25 ct wäre das Modell also für Hauseigentümer und Mieter hochattraktiv.

Zudem trägt das Modell die vollen Netzkosten im Gegensatz zum Modell mit privatem Batteriespeicher und es erfordert keine Umlagen, die von Dritten zu tragen wären. Das Modell beendet die Quersubventionierung der energieintensiven Industrie durch Privatkunden und KMU. Es zeigt, wie günstig sich Verbraucher heute bereits mit Strom versorgen können mit Technologien, entwickelt auf Basis des EEG, wenn sachfremde Umlagen weggenommen werden und eine systematische Gesamtorganisation erfolgt.

Hinweis: Alle Preise ohne Mehrwertsteuer

Exkurs:*
Bezüglich der einseitigen Kostenabwälzung auf Privatverbraucher und KMU, stellt sich die Frage, wie es dazu weithin unwidersprochen kommen konnte. Noch vor wenigen Wochen gelang die Einigung bezüglich einheitlicher Übertragungsnetzentgelte auf Bundesebene nur dadurch, dass man nochmal rund 1,5 Mrd. €/a aus den Offshorekosten überwiegend diesen Verbrauchergruppen aufgebürdet hat. Auch hier war wiederum kein öffentlicher Aufschrei zu hören. Neben einem neuen Rechtsrahmen für PV-Eigenstromerzeugung besteht offenbar auch Bedarf für einen neuen Rechtsrahmen für den institutionellen Verbraucherschutz, der hier bislang vollständig versagt hat. Offenbar hat die Anbindung der Verbraucherzentralen an Landesministerien und Landeshaushalte hier eine wirksame Interessenvertretung der Verbraucher verhindert.

01/2018 Johannes Lackmann, Geschäftsführer WestfalenWIND GmbH

Kritik, Anregungen und Meinungen dazu gerne an:
j.lackmann@westfalenwind-strom.de senden.

Gastkommentar von Prof. Dr. Volker Quaschning zum Thema: Vogelkiller Windkraft? Erschießt alle Katzen!

Über Geschmack kann man immer streiten. Manch einer findet eine mehrere hundert Meter tiefe Braunkohlegrube schöner als einen Windpark. Akzeptiert. Möglicherweise liegt es aber auch nur daran, dass die Braunkohlegrube anders als der Windpark nicht vor der eigenen Haustür entsteht und das eigene Haus keinem Braunkohlebagger weichen muss.

Tatsächlich senden Windkraftanlagen auch Infraschall aus. Das sind niederfrequente Schallwellen unterhalb der Hörgrenze. Ob diese überhaupt schädlich sind, ist umstritten. Bevor Windkraftgegner jedoch auf Bürgerversammlungen davor warnen, sollten sie sich sehr gut überlegen, ob sie mit dem Auto dorthin fahren. Die Infraschallbelastung im Auto liegt nämlich um Größenordnungen über denen einer Windkraftanlage.

Für Vögel stellen Windkraftanlagen wirklich eine ernstzunehmende Gefahr dar. Die Zahl der getöteten Vögel durch Windkraftanlagen in Deutschland wird auf bis zu 100.000 pro Jahr geschätzt. Das ist bedauerlich. Wer aber wirklich ein Herz für Vögel hat, sollte auch auf helle Wohnungen verzichten. Rund 90 Millionen Vögel sterben jährlich in Deutschland an Glasscheiben. Auch im Straßenverkehr kommen erheblich mehr Vögel ums Leben als durch Windkraftanlagen. Der mit Abstand größte Killer für Vögel ist bei vielen Menschen allerdings der Renner bei Videoclips: Die Katze. In den USA gehen Studien von weit über einer Milliarde durch Katzen getöteten Vögel aus. Wenn Sie also eine Katze beseitigen, retten sie damit mehr Vögeln das Leben als durch eine Windkraftanlage jemals sterben werden.

Die Windkraft ist in Deutschland die wichtigste Technologie zur Bekämpfung des Klimawandels. Wollen wir die schlimmsten Klimakatastrophen vermeiden, brauchen wir einen deutlichen Ausbau der Windkraft. Natürlich muss beim Ausbau der Windkraft auch der Umwelt- und Naturschutz beachtet werden. Doch autofahrende Windkraftgegner mit Hauskatze sollten erst mal ihre Schadstoffschleuder verschrotten, ein Haus an einer Braunkohlegrube kaufen und ihre Katze erschießen, bevor sie weiter gegen die Windkraft kämpfen.
Volker Quaschning

Erschienen in der Zeitschrift agrarheute ENERGIE 11/2017, S.22.

Mehr Informationen zu Volker Quaschning:
https://www.volker-quaschning.de