Der Klimawandel stellt nicht nur die Politik, sondern auch die Wirtschaft vor große Herausforderungen. Viele Unternehmen wollen oder müssen sich zunehmend „grün“ aufstellen bzw. ihren CO2-Fußabdruck reduzieren. Doch wie kann das gelingen? Zusammen mit der EnergieAgentur.NRW wird der Regionalverband OWL im LEE NRW dieser Frage nachgehen. Bei der vierstündigen Infoveranstaltung „100 % Erneuerbare Energien in Stadt und Land“ am 06. Februar erfahren interessierte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmer und kommunale Vertreter anhand von Praxisbeispielen, wie Gewerbe und Industrie in der Region Klimaschutzkonzepte erfolgreich umgesetzt haben. Themen sind unter anderem der effiziente Einsatz von Erneuerbaren Energien zum Eigenverbrauch, der Umstieg auf Elektromobilität und ein erfolgreiches Lademanagement für die E-PKW-Flotte. Die Teilnahme an der Veranstaltung am 06. Februar in den Räumen der Handwerkskammer Bielefeld ist kostenfrei. Beginn ist um 16.30 Uhr. Die Anmeldung erfolgt über die EnergieAgentur.NRW.
Ein Achtel der in Deutschland verbrannten Kohle stammt aus Australien und heizt den Klimawandel an. Gleichzeitig wird der Ausbau von Wind- und Solarenergie weiter gebremst. „Solange wir in NRW mit überzogenen Abstandsregeln und Flächenverboten den Ausbau der Erneuerbaren Energien deckeln, haben auch wir einen Anteil daran, wenn in Australien die Wälder brennen“, so LEE-Vorsitzender Reiner Priggen.
Rund 5,2 Millionen Tonnen Kohle importiert Deutschland laut Statistischem Bundesamt aus Australien: Insgesamt ist die Bundesrepublik der sechstgrößte Kohleimporteur weltweit. Und im Mittelpunkt der deutschen Kohleverstromung steht immer noch Nordrhein-Westfalen. „Wir können nicht so tun, als ginge uns die Klimakrise nichts an“, so Reiner Priggen (Dipl.-Ing.), Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW). „Wenn in Australien die Wälder brennen und ein unermessliches Naturerbe zerstört wird, haben wir unseren Anteil daran. Schließlich haben wir es in der Hand, den Ausbau der sauberen Stromerzeugung mit Wind, Sonne und Co. voranzutreiben.“
Die Kritik des LEE NRW zielt insbesondere auf die restriktive Windkraftpolitik der schwarz-gelben Landesregierung und auf die Verhinderung von Freiflächensolaranlagen. So verlangt die Landesregierung für Windkraftanlagen einen Abstand von 1.500 Metern zur nächsten Wohnbebauung, während für Kohlekraftwerke und Tagebaue unter 500 Metern zulässig sind. Den Aufbau von Freiflächensolaranlagen verhindert das Land mit dem Argument, landwirtschaftliche Flächen schützen zu müssen. Damit dürfen Landwirte auf ihrem eigenen Grund keine Solaranlagen bauen und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet werden.
Reiner Priggen: „Wind, Sonne und Co. sind nicht nur die saubersten, sondern auch schon die günstigsten Energiequellen in unserem Land. Anstatt sie mit weiteren Auflagen zu belegen, müssen wir die Erneuerbaren schneller ausbauen, wenn wir dem Klimawandel begegnen und verhindern wollen, dass weltweit immer mehr katastrophale Umweltschäden entstehen.
Gerichtsurteil zu Windprojekt in Borchen-Etteln: Guter Tag für Klimaschutz und Artenschutz
WestfalenWIND kritisiert Gerichtsschelte durch Borchens Bürgermeister Allerdissen
Das kurz nach Neujahr veröffentlichte Urteil des VG Minden zu den 4 von WestfalenWIND geplanten Windkraftanlagen bei Borchen-Etteln bestätigt: Windkraft und Artenschutz sind keine Gegensätze. Geschäftsführer Michael Obst bewertet das Urteil als „ein gutes Zeichen für Klima- und Artenschutz“.
Die von WestfalenWIND im Vorfeld vorgeschlagenen Abschaltzeiten für den Fall, dass in direkter Nähe zu den Anlagen Greifvögel nisten, waren vom Gericht übernommen worden. Das Verwaltungsgericht stellt in seinem Urteil fest, dass jegliche Kollisionsrisiken von Greifvögeln an den WEA durch die festgelegten Betriebsbeschränkungen damit ausgeschlossen seien. Auch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Paderborn hatte im Verfahren dann keine Probleme mit dem Artenschutz mehr gesehen.
„Also gefährden die Maschinen nicht den Artenschutz, sondern schützen sogar Arten, indem sie demnächst jedes Jahr künftig etwa 30 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom erzeugen können“, freut sich Obst.
Überhaupt sei auffällig, dass sich das Gericht in Minden auf seinen 45 Seiten Urteilsbegründung nur auf einer Seite dem Artenschutz widme. Hauptsächlich führe das VG auf, welche Fehler die Gemeinde Borchen bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes gemacht habe. Vor dem Hintergrund sei auch die öffentliche Gerichtsschelte von Borchens Bürgermister Allerdissen nicht zu verstehen. „Der Bürgermeister ist ja sogar vom Kreis Paderborn auf die Gefahr hingewiesen worden, dass der Flächennutzungsplan kippen könnte“, so WestfalenWIND-Geschäftsführer Michael Obst.
Borchen hätte im Sommer dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich, dass nur eine Anlage gebaut werden sollte, zustimmen können. Allerdissen habe sich mit seiner pauschal ablehnenden Haltung diese Niederlage selbst zuzuschreiben. Bei entsprechend sorgfältiger Planung des Flächennutzungsplans und besserer Abwägung der harten und weichen Tabukriterien hätte die Gemeinde dieses Urteil vermeiden können.
„Das VG Minden führt schließlich keine neuen – für die Kommune überraschenden Gründe auf, sondern wendet einfach nur schon bekannte Grundsätze der Rechtsprechung an“, erläutert Michael Obst. Mehrfach werde auf Urteile und Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes NRW verwiesen.
Warum der Borchener Bürgermeister überhaupt so vehement gegen die jetzt zu genehmigenden vier Windkraftanlagen kämpft, ist auch aus anderen Sachgründen nur schwer zu verstehen. „Wir sind mit diesen Anlagen maximal weit weg von der Wohnbevölkerung. Etwa 4000 Meter Abstand zur regulären Bebauung von Etteln und 2000 Meter zu Dörenhagen-Busch.“, erläutert Obst. Nicht mal Waldflächen seien berührt. Damit seien doch die Kernanliegen der Borchener Flächennutzungsplan-Überlegungen von vornherein erfüllt gewesen. Und das Urteil bestätige jetzt, dass der vermeintliche Artenschutzkonflikt kein Verhinderungsgrund sei.
Die WestfalenWIND GmbH geht deshalb davon aus, dass der Kreis Paderborn als Genehmigungsbehörde dem Gerichtsbeschluss nachkommt und kurzfristig die Genehmigungen für die vier Windkraftanlagen bei Borchen-Etteln erteilt.
Windriese Enercon kündigt einem Viertel der Belegschaft
Enercon – der größte deutsche Hersteller von Windenergieanlagen – entlässt 3.000 Beschäftigte. Grund ist der massive Druck auf die Windindustrie.
Reiner Priggen, Vorsitzender des LEE NRW:
„Jetzt ist genau das eingetreten, wovor wir als Verband seit Monaten warnen: 3.000 Enercon-Angestellte verlieren auf einen Schlag ihren Arbeitsplatz, weil die Windkraft dauerhaft blockiert wird. Der Ausbau der Windenergie ist mittlerweile fast zum Erliegen gekommen, obwohl jedes Megawatt dringend für den Klimaschutz gebraucht wird. Die Branche steckt in einer schweren Krise – das fällt nun auf die Menschen, die hinter der Technik stehen, zurück.
Sobald es um das langfristige Schicksal von Kohlekumpels geht, läuten bei den politischen Verantwortlichen alle Alarmglocken, wenn auch nur ein einziger Arbeitsplatz in Frage gestellt wird. Verlieren hingegen innerhalb von nur drei Jahren mehr als 40.000 Menschen ihren Job im Windsektor, schweigt die Politik. Obwohl Arbeitsplätze in der Erneuerbare-Energien-Branche deutlich mehr Zukunftspotenzial haben und elementar für denKlimaschutz sind, bleibt ein Aufschrei aus. Wird hier also mit zweierlei Maß gemessen?
Ohne Windenergie gibt es keine Energiewende und damit letztlich auch keinen Klimaschutz. Die weitere Blockade der wichtigen Zukunftsenergie – und damit einhergehende Verluste von weiteren Arbeitsplätzen – können wir uns also schlicht nicht leisten. Wir hoffen, dass die Bundes- und Landesregierungen die Alarmsignale nun endlich wahrnehmen und Maßnahmen in die Wege leiten, um das endgültige Sterben der Branche zu verhindern.“
Die Bundesregierung plant eine Abstandsregelung, die einen Ausbaustopp der Windenergie zur Folge hätte – und das im Jahr mit dem schwächsten Ausbau seit Bestehen des EEG. 40.000 Arbeitsplätze der Branche sind bereits verloren und Tausende weitere geraten so in Gefahr. Die Klimaziele werden endgültig unerreichbar.
Die Bundesregierung plant eine neue Abstandsregelung zwischen Windenergieanlagen und Wohnsiedlungen, die ein faktisches Aus für die Windenergie zur Folge hätte. Demnach sollen Windräder künftig bundesweit einen Abstand von 1.000 Metern einhalten müssen, wenn mindestens fünf Häuser eine zusammenhängende Bebauung darstellen. Studien des Umweltbundesamtes und des Fraunhofer IEE – beide von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben – zeigen, dass dadurch im Ergebnis weniger Windkraft möglich wäre, als heute bereits in Betrieb ist.
Reiner Priggen, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), ist fassungslos angesichts dieser Pläne: „Die gleiche Bundesregierung, die angeblich 65% Erneuerbare Energien bis 2030 erreichen will, droht jetzt die Windenergie mit dieser pauschalen Abstandsregel endgültig zu beenden. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Branche und der Millionen Menschen im Land, die eine verantwortungsvolle Klimapolitik erwarten. Wo soll denn der ganze grüne Strom für Wasserstoff-Leuchtturmprojekte und Elektroautos herkommen, wenn nicht aus Wind und Sonne? Die Bundesregierung kann die selbstgesetzten Klimaziele so nicht erreichen.“
Entfesselung der Solarenergie – Eigenversorgung für 15 ct/kWh
Die Photovoltaik entfesseln – Eigenversorgung für 15 ct/kWh
Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen für PV-Eigenverbrauchsanlagen
Das EEG war für die Markteinführung der PV ein notwendiges Instrument und im Ergebnis sehr erfolgreich. Heute hat eine durchschnittliche PV-Anlage 7 kWp und macht einen Umsatz von weniger als 800 €/a. Sie ist ein Stück normaler Haustechnik geworden, wird aber immer noch organisiert wie ein Gewerbebetrieb. Die Bürokratie wurde mit dem Mieterstrommodell noch auf die Spitze getrieben.
Vorschlag:
PV-Anlagen für Eigenstromnutzung erhalten keine Vergütung mehr aus dem EEG
Der Betreiber hat die Anlage vor Errichtung beim Netzbetreiber anzumelden mit Höhe der installierten Leistung. Der Strombezug aus dem Netz und die Einspeisung von nicht selbstverbrauchtem PV-Strom in das Netz werden über einen saldierenden Zähler ohne Rücklaufsperre erfasst und gegeneinander aufgerechnet. (Net-Metering)
Der Betreiber zahlt neben der üblichen Jahresgrundgebühr ein monatliches PV-Netzentgelt von ca. 4 €/kWp. Soweit er im Abrechnungsjahr mehr Strom aus dem Netz bezieht, als er einspeist, zahlt er dafür neben dem Strompreis die üblichen Netzentgelte und Umlagen an seinen Versorger
Überschüssige Netzrückspeisungen im Abrechnungszeitraum (1 Jahr) werden zum Marktwert an der EEX vergütet.
Hauseigentümer und Mieter können sich zu einer Net-Metering-Einheit zusammenschließen (keine Vorgaben, keine EEG-Umlage, volle Vertragsfreiheit)
Begründung
Entbürokratisierung:
Beim Netzbetreiber (NB) entstehen bei einer 7 kW-Anlage Verwaltungskosten bis zu 200 €/a (Angabe Stadtwerke Steinfurt). Beim Anlagenbetreiber entstehen für Gewinnermittlung, Steuererklärung etc. mindestens weitere 200 €/a. Wenn man gegenüber dem Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ausschließt, wird die Anlage wie ein Gewerbetrieb behandelt incl. IHK-Pflichtmitgliedschaft etc. Nicht bekannt sind die spezifischen Kosten bei den Finanzämtern und bei den Übertragungsnetzbetreibern für den Wälzungsprozess. Nur der bekannte Teil der Verwaltungskosten beträgt also schon 6 ct/kWh.
Netzentgelte und Ausgleichsenergie:
Dem Trend, sich durch Eigenerzeugung und Heimspeicher schrittweise von der Mitfinanzierung des Stromnetzes zu entziehen, kann durch Pauschalentgelte bezogen auf die installierte PV-Leistung entgegengewirkt werden. 4 €/kWp sind so kalkuliert, dass der NB nach heutigem Stand im Schnitt ebenso viel Netzentgelt bekommt wie von Kunden ohne PV.
Mit eingerechnet ist hier die Beschaffung der Ausgleichsenergie: die Wertigkeit eines PV-Einspeiseprofils liegt an der Börse etwas unter dem Beschaffungsprofil für Haushaltsstrom. Der NB soll die Ausgleichsenergiemengen im Rahmen von Ausschreibungen von Stromhändlern beschaffen (Unbundling). Die aggregierte Beschaffung für ein Netzgebiet verursacht nur einen kleinen Bruchteil der Beschaffungskosten, die jeder Netzkunde bei Einzelbeschaffung aufwenden müsste, weil das Netz selbst eine weitgehende Ausgleichsfunktion hat für die Ungleichzeitigkeiten in den Verbrauchsprofilen der Kunden.
Anreiz zur Sektorenkopplung:
Ein unbürokratisches Net-Metering Modell macht die Eigenstromerzeugung so günstig, dass ein Anreiz besteht, PV-Anlagen groß zu dimensionieren, sodass möglichst viele Anwendungen (Haushaltsstrom, Wärme und E-Mobilität) durch die Eigenstromerzeugung abgedeckt werden. Durch Net-Metering wird das Verteilnetz zu einer Austauschplattform für Strom. Zeitunkritische Verbräuche (Wärme, Kälte und Laden von E-Fahrzeugen) lassen sich vom Stromhändler und zur Einhaltung der Systemgrenzen vom NB so steuern, dass der Kunde keine Tarifnachteile hat. Kostengünstige Eigenstromerzeugung ermöglicht endlich die Erschließung der gigantischen Dachflächenpotenziale in den Innenstädten. Das bedeutet:
Weniger Strombezug aus den vorgelagerten Netzen von außerhalb,
Weniger Transportverluste in der Fernübertragung,
Mehr transportierte Kilowattstunden im Nahbereich innerhalb der Verteilnetze erhöhen die Auslastung dieser Netze und senken somit die Netzkosten pro durchgeleiteter Kilowattstunde.
Keine Belastung des EEG
Wenn der Prosumer in der heutigen Praxis im Jahr etwa so viel Strom produziert, wie er verbraucht, leistet er einen Nettotransfer in den EEG-Umlagentopf.
Beim Net-Metering würde keine EEG-Vergütung für den PV-Strom erfolgen und der Prosumer würde auch keine EEG-Umlage auf den (nicht vorhandenen) Strombezug bezahlen. Der fehlende Netto-Transfer in die EEG-Umlage sollte beim Net-Metering ausgeglichen werden. Vorschlag: Der EEG-Beitrag wird in Höhe von 0,5 €/kWp pro Monat fällig.
Fazit: Statt weiter am EEG zu kleben, sollte die Solarbranche selbst ein Modell verfolgen, das mindestens im Prosumer-Bereich bestens ohne EEG-Vergütung auskommt und die gesamte heutige Bürokratie rund um die Photovoltaik deutlich verringert.
11/2019 Johannes Lackmann, Geschäftsführer WestfalenWIND-Strom GmbH
Was passiert eigentlich, wenn die PV-Anlage aus der EEG-Förderung läuft?
Auch beim Weiterbetrieb von Alt-Anlagen verfolgen wir einen möglichst unbürokratischen und benutzerfreundlichen Ansatz, der in der Branche auf reges Interesse stößt.
Bei der Windenergie herrscht aktuell eine bedrohliche Flaute: Gerade einmal 545 Megawatt (MW) Wind an Land sind in diesem Jahr zugebaut worden. Experten der Fachagentur Windenergie an Land befürchten nun, dass 2019 das schwächste Jahr der letzten beiden Jahrzehnte wird. Und es sieht so aus, als handele es sich um einen anhaltenden Trend. Damit stehen nicht nur die Klimaziele, sondern auch die Zukunft zehntausender Arbeitnehmer auf der Kippe – sofern Bundes- und Landesregierung nicht umgehend umsteuern.
Bis 2030 will die Bundesregierung einen Anteil von 65 Prozent Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch erreichen. Damit das funktioniert, ist ein zügiger Ausbau von Wind- und Solarenergie notwendig. Doch für die Windenergiebranche droht sich eine andauernde Talfahrt fortzusetzen. Mit aktuell 545 MW Zubau in diesem Jahr rücken die Pariser Klimaziele in weite Ferne. Zudem steht die Branche zum wiederholten Male vor einer Entlassungswelle, sollte nicht zügig die Ausbaublockade beendet werden.
Nach Angaben der Bundesregierung hatten 2017 bereits 26.000 Menschen in der Windindustrie ihren Arbeitsplatz verloren. Bis heute sind seitdem laut IG Metall noch einmal 10.000 weitere verlorene Arbeitsplätze hinzugekommen. Zum Vergleich: In allen Braun- und Steinkohlerevieren bundesweit sind aktuell noch etwa 25.000 Menschen beschäftigt.
„36.000 Menschen haben bereits ihren Arbeitsplatz verloren, nur weil die Landes- und Bundesregierung ihre eigenen Ziele nicht umsetzt. Stattdessen werden die Hürden für die Windkraft ständig erhöht“, so Dipl. Ing. Reiner Priggen, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW). „Wenn die Regierungen jetzt nicht schnell handeln, dann vertreiben wir nach der Solarindustrie auch noch die Windkraft. Wind und Sonne – die wird es immer geben, umsonst und ganz ohne CO2-Emissionen.“
Weitere Negativ-Rekorde in Sachen Windenergieausbau könnte der von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgelegte Plan zur Stärkung des Ausbaus der Windenergie an Land verhindern. Mit besserer kommunaler Beteiligung und dem Abbau von Genehmigungshemmnissen werden Windmüllern wichtige Instrumente an die Hand gegeben, von denen die angeschlagenen Unternehmen profitieren und damit ihre Mitarbeiter halten können.
Dennoch bleiben auch im Stärkungspaket wichtige Punkte offen: Das Maß an Verunsicherung, welches beispielsweise pauschale Mindestabstände verursachen, konnte man in den vergangenen drei Jahren bereits in NRW beobachten. Hier sind Investitionen in Millionenhöhe ausgeblieben. Das darf sich nicht wiederholen. Aus diesem Grund müssen die positiven Maßnahmen zeitnah und verlässlich umgesetzt werden
NABU verbreitet Unwahrheit – Rotmilanbestand im Kreis PB sehr wohl stabil bis positiv / Kreis PB bestätigt diese Zahlen
Der Rotmilanbestand im Kreis Paderborn schwankt von Jahr zu Jahr und das ist vor allem abhängig von der Futtersituation während der Brutphase. Der starke Ausbau der Windkraft im Kreis Paderborn spielt bei der Populationsentwicklung ganz offensichtlich kaum eine Rolle.
Das belegen die Zahlen, die seit 2012 von der Biologischen Station Kreis Paderborn zuverlässig erhoben werden. Demnach gab es 2012 mit 56 Rotmilan-Brutpaaren zwar mehr als in den Folgejahren, aber in 2019 wurden wieder 58 Brutpaare gezählt. Die aktuelle Zahl für dieses Jahr hat der technische Dezernent des Kreises Paderborn Martin Hübner vor einigen Tagen bei einer öffentlichen Versammlung bekanntgegeben.
„Dass der NABU NRW in seiner aktuellen Veröffentlichung bewusst die Schwankungen verschweigt und einen Rückgang kommuniziert, passt ins Bild“, so WestfalenWIND-Unternehmenssprecher Daniel Saage.
Schließlich sei der NABU mit dem Schreckensszenario haufenweise getöteter Vögel durch Windkraftanlagen landesweit auf Spendenfang. Und da passe die Tatsache, dass trotz des starken Ausbaus der Windenergie im Kreis Paderborn der Rotmilanbestand hier stabil sei, nicht ins Konzept.
„Wir bezweifeln nicht, dass es vereinzelt zu einem Vogelschlag kommen kann, aber die Windkraft gefährdet nicht den Bestand einer einzelnen Vogelart“, so Saage. Zumal man an der Entwicklung von technischen Systemen arbeite, die dann die Anlagen abschalten, sobald sich ein Vogel nähere. Aktuell laufen dazu Tests.
„Auch die Aussage des NABU NRW, im Kreis Paderborn nur 2 Klagen gegen Windenergieprojekte zu führen, zeigt nur das halbe Bild: Landesweit gibt es 11 Verbandsklagen des NABU – 9 davon richten sich gegen Windenergieprojekte“, erläutert Saage. (siehe PM des LEE NRW vom 19.07.2019).
WestfalenWIND wirft dem NABU deshalb einen Missbrauch des Verbandsklagerechtes vor. Der Naturschutzbund sei mitverantwortlich dafür, dass der Ausbau der Windkraft landesweit ins Stoppen geraten sei.
„Das Verhalten des NABU ist unverständlich, denn durch einen schneller voranschreitenden Klimawandel sind weltweit immer mehr Arten vom Aussterben bedroht“, erklärt Daniel Saage.
Weltweite Aktion von „Fridays for Future“ – auch in OWL wird für das Ende der Klimazerstörung gestreikt
Am nächsten Freitag soll das Ende der Klimazerstörung eingeläutet werden. Die internationale Fridays for Future-Bewegung ruft alle Generationen für den 20. September weltweit zum Klimastreik auf. In Deutschland unterstützen zahlreiche Verbände, Kirchen, Gewerkschaften und fast 1.000 Firmen den Aufruf. In Ostwestfalen-Lippe sind neun Demonstrationen geplant. Der Regionalverband OWL im Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW rechnet allein in Bielefeld mit 5.000 Teilnehmern.
Der 20. September wurde als Termin für die weltweite Aktion gewählt, weil in der Folgewoche der Klimagipfel der Vereinten Nationen in New York beginnt. Dieser Gipfel muss aus Sicht von „Fridays for Future“ einen Wendepunkt beim Klimaschutz darstellen. Die Anreise der schwedischen Klimaaktivistin Greta Thunberg in die USA mit einem klimaschonenden High-Tech-Segelboot anstelle eines Flugzeugs hatte für Aufsehen gesorgt.
In Deutschland hat der 20. September für den Klimaschutz eine besondere Bedeutung, weil dann das sogenannte „Klimakabinett“ tagt. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Weichen für ihre Klimaschutzpolitik neu zu stellen. Die Demonstranten wollen ein Zeichen setzen, das die Mitglieder des „Klimakabinetts“ nicht übersehen können. Vor allem beim Verkehr werden eine Wende und eine Abkehr von der „Auto-Vorrangpolitik“ erwartet.
Wie dringend notwendig es ist, den Druck auf die Politik zu erhöhen, hat der „Windgipfel“ der Bundesregierung vor wenigen Tagen gezeigt. „Der Ausbau der Windenergie istbundesweit zusammengebrochen, aber der Windgipfel endet ohne konkretes Ergebnis“, ist Jürgen Wrona, OWL-Regionalvorsitzender im LEE NRW, entsetzt. „Den Regierenden auf Bundes- und Landesebene fehlt es bei der Energiewende an Entschlossenheit,“ so Wrona.
In Bielefeld ist der Klimastreik der Höhepunkt einer ganzen „Climate Week“, die vom 19. bis 29. September mit zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen ausgerichtet wird. Unterstützt wird die Bielefelder Klimawoche von einem breiten Aktionsbündnis mit fast 40 Organisationen und Vereinen, darunter der LEE-Regionalverband OWL. Als gemeinsames Ziel hat das Bündnis formuliert, gegen die Vernichtung der Lebensgrundlagen vorzugehen.
In Paderborn, Gütersloh, Detmold, Lemgo und Minden ist die „Fridays-for-Future“-Bewegung ebenfalls seit Monaten aktiv und beteiligt sich am weltweiten Klimastreik. Im Kreis Herford finden drei Demonstrationen statt – in Löhne, Bünde und Enger. Auch in Paderborn ist eine „Week of Climate“ mit Veranstaltungen geplant.
Die Klimastreiktermine in Ostwestfalen-Lippe und Umgebung:
Bielefeld: 12:05 Uhr am Hauptbahnhof
Paderborn: 14:00 Uhr auf dem Marktplatz
Gütersloh: 12.00 Uhr am Rathaus
Detmold: 13:30 Uhr auf dem Marktplatz
Lemgo: 12.30 Uhr auf dem Marktplatz
Minden: 11:30 Uhr auf dem Marktplatz
Löhne: 14:00 Uhr auf dem Findeisenplatz
Bünde: 10:30 Uhr auf dem Marktplatz
Enger: 12:05 Uhr am Widukind-Gymnasium
Holzminden: 13:30 Uhr auf dem Marktplatz
Lippstadt: 11:55 Uhr am Rathaus
Anröchte: 15:30 Uhr auf dem Bürgerhausvorplatz
Energiewende in OWL zum Scheitern verurteilt – Landesregierung und NABU blockieren Windkraft-Ausbau in der Region
Im ersten Halbjahr 2019 wurden im Regierungsbezirk Detmold lediglich vier neue Windenergieanlagen gebaut – und zwar ausschließlich im Kreis Paderborn. Mit der derzeitigen Blockade des Windkraft-Ausbaues ist die Energiewende in Ostwestfalen-Lippe (OWL) zum Scheitern verurteilt. Darauf weist der Regionalverband OWL im Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen (LEE NRW) hin.
In ganz Nordrhein-Westfalen wurden laut Bundesnetzagentur in diesem Jahr erst 14 Anlagen installiert – das ist ein Einbruch um 80 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Eine Besserung ist nicht in Sicht. „Der Landtag hat im Juli einen pauschalen Mindestabstand von 1500 Meter zur Wohnbebauung beschlossen. Sollte diese sachwidrige Festlegung juristisch Bestand haben, wäre ein Ausbau der Windkraft in NRW in Zukunft mangels geeigneter Flächen praktisch nicht mehr möglich“, stellt der OWL-Regionalvorsitzende des LEE Jürgen Wrona fest.
Flankiert wird die Windenergie-Verhinderungspolitik der Landesregierung ausgerechnet vom Naturschutzbund (NABU). Allein im Raum Bad Wünnenberg und Marsberg würde der NABU aktuell 30 bereits genehmigte Windkraftanlagen aus vermeintlichen Artenschutzgründen beklagen und deren Bau damit blockieren, weiß Sonya Harrison, Leiterin der Geschäftsstelle des OWL-Regionalverbandes im LEE NRW. Diese Anlagen könnten so viel sauberen Strom produzieren wie in fast 100.000 Durchschnittshaushalten verbraucht wird.
In vielen dieser Fälle handelt es sich laut Harrison um Repowering-Projekte, bei denen seit Jahren bestehende Alt-Anlagen durch Neu-Anlagen ersetzt werden sollen. Auch wenn es an diesen Standorten in der Vergangenheit kein Artenschutzproblem gegeben hat, klagt der NABU trotzdem, weil er eine Gefährdung einzelner Tiere vermutet. „Der NABU fährt eine Kampagne gegen die Windenergie und verwechselt häufig Tierschutz mit Artenschutz “, so Jürgen Wrona mit Hinweis auf den Artenschutzleitfaden des Landes NRW.